Die Gemeinde Haar im Landkreis München baut an der Defreggerstraße 24 das ehemalige Friedhofswärterhaus einschließlich des Nebengebäudes zu zwei Mietwohnungen um. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von 576.300 Euro bewilligt. Davon werden 230.600 Euro als Zuschuss ausbezahlt und 345.700 Euro als zinsgünstiges Förderdarlehen angeboten. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 780.000 Euro.
Im ehemaligen Friedhofwärterhaus entsteht durch den Umbau eine großzügig geschnittene Dreizimmerwohnung und im ehemaligen Nebengebäude ein Ein- Zimmerappartement mit separater Küche. Beide Wohnungen sind für einkom- mensschwächere Haushalte geplant. Die Wohnungen sind soweit möglich barrierefrei gestaltet.
Im Jahr 2019 standen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm insgesamt 170 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkredit- anstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohn- raum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Ver- fügung.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern gibt es unter www.wohnen.bayern.de