Veröffentlicht am 06.11.2020 03:52

Messungen sind angelaufen

Auch im Hofoldinger Forst könnte, wie hier in Ebersberg, Windräder aufgestellt werden. Diesbezügliche Untersuchungen laufen.  (Foto: Landratsamt München)
Auch im Hofoldinger Forst könnte, wie hier in Ebersberg, Windräder aufgestellt werden. Diesbezügliche Untersuchungen laufen. (Foto: Landratsamt München)
Auch im Hofoldinger Forst könnte, wie hier in Ebersberg, Windräder aufgestellt werden. Diesbezügliche Untersuchungen laufen. (Foto: Landratsamt München)
Auch im Hofoldinger Forst könnte, wie hier in Ebersberg, Windräder aufgestellt werden. Diesbezügliche Untersuchungen laufen. (Foto: Landratsamt München)
Auch im Hofoldinger Forst könnte, wie hier in Ebersberg, Windräder aufgestellt werden. Diesbezügliche Untersuchungen laufen. (Foto: Landratsamt München)

Nachdem Ende letzten Jahres der Standortsicherungsvertrag zwischen der ARGE Windenergie Hofoldinger Forst und den Bayerischen Staatsforsten geschlossen werden konnte, läuft aktuell die Prüfung, ob die Errichtung von Windenergieanlagen im Hofoldinger Forst wirtschaftlich machbar und ökologisch vertretbar ist, an.
Noch im Dezember 2019 wurde mit der Windmessung begonnen, die sich über rund ein Jahr hinziehen wird. Dazu wurde im Hofoldinger Forst östlich der Autobahn A8 ein LIDAR-Messgerät installiert, das in einer Höhe von 637 Metern (m ü. NHN) die Windstärken misst. Die LIDAR-Technik ist eine dem Radar verwandte Messtechnik, bei der statt Radiowellen Laserstrahlen zum Einsatz kommen. Eine erste Zwischenbilanz zu den Messergebnissen wird voraussichtlich im Frühjahr vorliegen.
Neben der Wirtschaftlichkeit ist aber vor allem maßgeblich, ob ein Windenergieprojekt im Hofoldinger Forst auch ökologisch vertretbar ist. Dies stellt nicht nur eine planungsrechtliche Voraussetzung dar, sondern liegt sämtlichen Mitgliedern der ARGE Windenergie Hofoldinger Forst besonders am Herzen. Noch im Februar soll mit den naturschutzfachlichen Untersuchungen begonnen werden. Dafür wird es eine umfangreiche Felderhebung geben. Mit Hilfe zweier ca. zehn Meter hoher Gerüsttürme soll eine Kartierung der Großvögel erfolgen. Horste und Fortpflanzungsstätten werden aufgesucht. Darüber hinaus wird auch nach Uhus, Eulen, der Haselmaus und anderen Tieren gesucht, die im fraglichen Gebiet beheimatet sein könnten. Im Anschluss wird ein faunistisches Gutachten erstellt, die sogenannte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und ein landschaftspflegerischer Begleitplan entwickelt.
Erst wenn alle Ergebnisse vorliegen, werden die Mitglieder der ARGE Hofoldinger Forst darüber entscheiden, ob es dort Windenergieanlagen in kommunaler Planungshoheit geben wird. Dies wird frühestens Ende 2020/Anfang 2021 der Fall sein.

Sobald die Zwischenergebnisse der Windmessung vorliegen, wird die ARGE die Bürgerinnen und Bürger in allen vier beteiligten Gemeinden über den aktuellen Stand in separaten Veranstaltungen informieren. Die Informationsveranstaltungen sind für Ende Mai/Anfang Juni 2020 geplant. Sobald die Termine feststehen, werden sie auf der Internetseite www.windenergiehofoldinger-forst.de und natürlich im Südost-Kurier veröffentlicht. Nicht überall stößt die Idee, Windräder im Hofoldinger Forst aufzustellen auf große Gegenliebe. In Brunnthal fand deshalb auch eine Demonstration statt, bei der sich Gegner und Befürworter positionierten. Während die einen den Schritt im Sinne der Energiewende als notwendig erachten, befürchten die anderen, dass der Schaden den Nutzen überwiegt und ein wichtiger Natur- und Erholungsraum durch das Aufstellen der Windräder zerstört wird.

Im Jahr 2013 haben sich die vier Gemeinden Aying, Brunnthal, Sauerlach und Otterfing in der „Arbeitsgemeinschaft Windenergie Hofoldinger Forst (ARGE)“ zusammengeschlossen, um das Projekt Windenergie im Hofoldinger Forst in interkommunaler Zusammenarbeit zu entwickeln. 2016 traten auf Bitten der Gemeinden
auch die Landkreise München und Miesbach der ARGE bei. Der Vorsitz der ARGE wechselt jedes halbe Jahr unter den sechs Mitgliedern.
Ziel und Geschäftszweck der ARGE ist es, in gemeinsamer Planung Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen. Zudem wurde festgelegt – sofern sich die Windenergienutzung als wirtschaftlich erweisen sollte – den ggf. nachfolgenden Planvollzug so zu steuern, dass die Bevölkerung vor Beeinträchtigungen geschützt, das charakteristische Landschaftsbild möglichst erhalten und eine hohe regionale Wertschöpfung erreicht wird. cs/hw

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