„Wir öffnen die Biergärten.“ Ein kleiner Satz für einen Wirtschaftsminister, aber eine gewaltige Aufgabe für die Wirte und Gastronomen, die lange darauf gewartet haben, ihn endlich umsetzen zu dürfen. Die Freude über das grüne Licht ist groß, denn nun können die Menschen tun, worauf sie so lange verzichten mussten: gemütlich im Biergarten zu verweilen, ohne sich Sorgen wegen Corona machen zu müssen. Die Wirte und ihre Mitarbeiter haben endlich wieder eine Perspektive und die Last der Existenzsorgen ist zumindest etwas von ihren Schultern genommen. Seit Montag, 18. Mai, kann die Gastronomie im Außenbereich (z.B. Biergärten) bis 20 Uhr öffnen. Am 25. Mai folgen die Innenbereiche der Gastwirtschaften (Öffnung bis 22 Uhr).
In der vergangenen Woche standen die Wirte vor vielen Detailfragen, die das „Wir öffnen“ des Wirtschaftsministers noch nicht beantworteten: „Müssen meine Mitarbeiter in der Küche Masken tragen?“ „Müssen die Gäste immer zum Tisch geführt werden?“ „Müssen wir die Toiletten nach jeder Benutzung putzen oder reicht es, wenn Desinfektionsmittel bereitstehen?“ „Dürfen wir weiterhin Geschirr verwenden und in der Gastro-Spülmaschine spülen oder müssen wir auf Einweggeschirr umsteigen?“ „Darf man Zuckerstreuer und Serviettenständer im Außenbereich aufstellen?“ „Muss auch auf unseren Parkplätzen die Abstandsregelung eingehalten werden?“
Diese Fragen zeigen auch, wie viel mehr zu einem Biergartenbetrieb gehört als „Tische raus und Bier zapfen“. Hunderte kleiner Dinge müssen planvoll vorbereitet werden, damit wir uns im Biergarten wohlfühlen. Dass wir in der Regel nichts von der immensen Arbeit mitbekommen, die hinter den Kulissen bewältigt wird, zeigt, wie perfekt die Wirte ihre Aufgaben erfüllen: Wie jede gute Arbeit erkennt man ihre daran, dass man als Gast den Aufwand dahinter nicht sieht.
Am Donnerstagmorgen – nur vier Tage vor der Öffnung – legten das Wirtschafts- und das Gesundheitsministerium endlich ihr „Rahmenkonzept Gastronomie“ vor, das die Praxisfragen der Wirte auf sieben Seiten beantwortet. Es gelten u.a. diese Regeln:
– Oberste Regel ist die strikte Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern zwischen Gästen und Servicepersonal.
– Ein Mund-Nasen-Schutz ist für Servicepersonal im Gastraum vorgeschrieben und für Gäste, wenn sie nicht an ihrem Tisch sitzen.
– Das gemeinsame Sitzen ohne Einhalten des Mindestabstands von 1,5 m ist nur den Personen gestattett, denen der Kontakt untereinander erlaubt ist (z.B. Personen eines Haushalts).
– In den Küchen wird zwischen den Mitarbeitern ein Abstand von 1,5 m eingehalten. Wenn dies nicht möglich ist, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
– Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, soll eine Gästeliste mit Angaben von Namen, Telefonnummern und Zeitraum des Aufenthaltes geführt werden.
„Unter den gegebenen Voraussetzungen haben wir für den ersten Schritt ein gutes Ergebnis“, bewertet der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA diese Regelungen, an denen er mitgearbeitet hat. Er spricht für die gesamte Hotellerie und Gastronomie in Bayern mit 39.500 Hoteliers und Gastronomen, über 447.000 Erwerbstätigen und rund 10.000 Auszubildenden.
„Für uns ist es wichtig, dass es keine Einschränkung bei der Quadratmeter- oder Sitzplatzzahl gibt. Grundregel ist das 1,5-Meter-Abstandsgebot und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn man sich im Lokal bewegt. Wir organisieren unter diesen Vorgaben auch Buffets und Selbstbedienung“, erklärt DEHOGA-Landesgeschäftsführer Thomas Geppert.
In diesen Tagen läuft vieles nicht hundertprozentig rund. Jeder kennt das aus seinem eigenen Beruf und Alltag. Die Anpassung an das Infektionsgeschehen erfordert ständige Flexibilität und das Umgehen mit etlichen Unklarheiten. Das wird in den Biergärten nach den stressigen Tagen der Vorbereitung nicht anders sein. „Zur Gewährleistung des Mindestabstands zwischen Gast und Servicepersonal sind auch Abstriche im Service hinzunehmen“, heißt es etwa im Gastrokonzept des Wirtschaftsministeriums. „Ich bitte alle Gäste, es den Gastronomen nicht zu schwer zu machen bei der Einhaltung der Vorgaben“, so Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Seine Fachleute haben zudem eine beruhigende Botschaft für Gastronomen und ihre Gäste: „Es sind keine Fälle der Infektion mit Coronaviren über den Kontakt mit Lebensmitteln bekannt.“
"Helfen wir als Gäste den Wirten, Köchen und Bedienungen in dieser Zeit mit dem, was im Biergarten beste Tradition ist: mit ein bisserl Gelassenheit, bayerischer Lebensfreude, entspannter Gemütlichkeit. Die Gastronomen haben in den vergangenen Wochen erhebliche wirtschaftliche Einbußen hingenommen. Manche Betriebe – die meisten sind Mittelständler und Familien - stehen kurz vor dem Ruin. Diese Last haben die Wirte mitgetragen, um die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen. Damit haben sie zu unser aller Schutz einen erheblichen Beitrag geleistet. Danken wir es ihnen als respektvolle Gäste!", bitten die Münchner Wochenanzeiger.
„Unsere Betriebe werden alles geben, um ihren Gästen größtmögliche Sicherheit zu bieten“, ergänzt Thomas Geppert von der DEHOGA. „Wir bitten unsere Gäste, mit Verständnis und Verantwortungbewusstsein mit den Auflagen in den Biergärten umzugehen. Wenn wir zusammenhalten, werden wir alle ein schönes Biergartenerlebnis haben!“