Am Donnerstagnachmittag (30. Juli) wurde ein 37-jähriger Deutscher im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes von Bundespolizisten ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen. Er zeigte ein „unrichtiges ärztliches Gesundheitszeugnis“ aus dem Internet vor, von dem er glaubte, dass es ihn von der „Maskenpflicht“ befreien würde.
Der 37-Jährige hatte ein Blanko-Attest aus dem Internet verwandt. Dieses war von einem Urologen aus dem Landkreis Kassel ohne Untersuchung zum Online-Download angeboten worden. Man müsse nur Namen und Adresse eintragen. Derartige Atteste sind jedoch ungültig und befreien nicht von der Plicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln, Zügen oder Bahnhöfen und Haltepunkten!
Der Germeringer wurde von den Beamten belehrt. Er wird wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetztes angezeigt. Zudem wurden gegen ihn Ermittlungen wegen Verstoßes gegen § 279 StGB, Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse, eingeleitet.
Die Bundespolizei in München warnt erneut vor dem Herunterladen sowie Benutzen dieser Atteste und weist ausdrücklich darauf hin, dass ein derartiges Online-Attest nicht von der Verpflichtung befreit, in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
An dieser Stelle dankt die Münchner Bundespolizei ausdrücklich allen, die mit Mund-Nasen-Bedeckung in Bahnhöfen und Verkehrsmitteln unterwegs sind und damit helfen, die Corona-Pandemie zu bekämpfen. Unser Motto: „Meine Maske schützt dich – wenn schützt du?“