Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Regelbedarfsermittlungsgesetzes 2021 (RBEG 2021) beschlossen, mit dem wir die Leistungssätze in der Grund-sicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe und dem Asylbewerberleistungsgesetz anpassen.
Grundlage dafür ist die jüngste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die das Statistische Bundesamt durchgeführt hat. Dabei werden unter anderem Informationen über die Wohn- und Einkommenssituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte gesammelt.
An diesem — vom Bundesverfassungsgericht bestätigten — Verfahren halten wir weiterhin fest. Wir stellen damit sicher, dass die sozialen Sicherungssysteme auch in Krisenzeiten ein menschenwürdiges Existenzminium garantieren und Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen.
Auf Grundlage der jüngsten EVS wurden für fünf der sechs Regelbedarfsstufen (RBS) höhere Bedarfe ermittelt. Mit einem Plus von 39,00 Euro fällt die Erhöhung der Regelbedarfsstufe 4 für 14- bis 17-jährige Kinder vergleichsweise hoch aus. Auch bei der RBS 6 der unter sechsjährigen Kinder gibt es eine deutliche Erhöhung (plus 28,00 Euro).
Der Verbleib der RBS 5 auf dem aktuellen Wert liegt im Wesentlichen an einer geänderten Altersverteilung der Kinder dieser Altersgruppe innerhalb der Referenzhaushalte. Auch gab es eine deutliche Steigerung bei dieser RBS im Rahmen der letzten gesetzlichen Neufestsetzung im Jahr 2017 (plus 21,00 Euro).
Hervorzuheben ist, dass nun auch die Kosten für die Mobilfunknutzung im Regelbedarf enthalten sind. Damit berücksichtigt das RBEG 2021 die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung insbesondere für jüngere Menschen.
Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern auf Transferleistungen angewiesen sind, ist der Bundesregierung ein sehr wichtiges Anliegen. Bereits mit dem Starke-Familien-Gesetz, das seit gut einem Jahr in Kraft ist, haben wir Familien mit kleinem Geldbeutel entlastet und den Zugang zu Bildung und Teilhabe erleichtert. Der Kinderbonus in Höhe von insgesamt 300,00 Euro wird im September und Oktober 2020 in zwei Raten ausgezahlt und nicht auf Transferleistungen angerechnet.
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Ihr Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden