Am Donnerstag, 17. September, gegen 13 Uhr, fiel zwei Münchnerinnen (19 und 21 Jahre) in der Blodigstraße ein auf dem Boden liegendes Kuvert auf. Nachdem die beiden Damen das Kuvert aufgehoben und geöffnet hatten, stießen sie auf mehrere 1000 Euro Bargeld in Scheinen.
Die beiden ehrlichen Finderinnen entschlossen sich umgehend, das aufgefundene Bargeld bei der Polizeiinspektion 43 (Olympiapark) abzugeben. Der Polizei gelang es sodann, anhand eines ebenfalls im Briefumschlag befindlichen Adresszettels eine 26-jährige Münchnerin als rechtmäßige Besitzerin bzw. Verliererin des Briefkuverts zu ermitteln und daraufhin zu verständigen.
Die Frau konnte aufgrund des vorbildlichen Verhaltes der beiden jungen Damen ihr Bargeld im Laufe des Nachmittags auf der Polizeiinspektion wieder in Empfang nehmen. Sie händigte daraufhin den beiden Finderinnen den gesetzlich geregelten Finderlohn aus.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss das Auffinden einer verlorenen Sache unverzüglich angezeigt werden. Bei Bargeld bis zu 500 Euro ist der Finderlohn 5 Prozent, bei Geldbeträgen darüber ist der Finderlohn für den Betrag über 500 Euro 3 Prozent.