„Es sieht derzeit nicht gut aus für den Ganztag 2026“, mahnen die Landtagskandidaten der SPD im Landkreis München, Christine Himmelberg und Florian Schardt. Grund ist nicht nur die angespannte Personalsituation in der Bildung, sondern auch die Finanzierung der dafür notwendigen Investitionen. „Wenn die Kommunen nach den Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände bis zu 85 Prozent der Kosten zu tragen haben, wird das einer fairen Aufteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen nicht gerecht“, so Schardt und Himmelberg. Stattdessen fordern sie ein Modell, das sich an der Umsetzung des gesetzlichen Kita-Anspruchs orientiert, wo die Kommunen nach harten Verhandlungen schlussendlich Anspruch auf Erstattung von 70 Prozent der Kosten hatten, finanzschwache Kommunen sogar von bis zu 100 Prozent.
Schardt und Himmelberg sehen sowohl den Bund als auch den Freistaat in der Pflicht, den Kommunen zu helfen. „Es kann nicht sein, dass Bund und Länder gemeinsam den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung beschließen, die Kommunen bei der Finanzierung aber alleine lassen.“ Der Bund habe immerhin Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Mrd. für den Ausbau sowie jährliche Mittel von bis zu 1,3 Mrd. Euro für die laufenden Kosten zugesagt, diese 2021 festgelegten Werte müssten nun aber an die deutlich gestiegenen Baupreise angepasst werden. Der Freistaat Bayern halte sich bislang sträflich zurück, sehr zum Ärger der beiden Sozialdemokraten: „Bildung ist DIE Achillesverse dieser Staatsregierung. Der Lehrermangel war absehbar, trotzdem wurde jahrelang nicht ausreichend verbeamtet, stattdessen gut ausgebildete Lehrkräfte mit Zeitverträgen abgespeist. Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern wurde vernachlässigt, stattdessen viel Zeit durch G8 und G9-Hopping vergeudet. Der Freistaat darf jetzt nicht sehenden Auges in das nächste Versäumnis hineinrutschen.“ Mit dem Finger auf den Bund zu zeigen, sei unangebracht: „Der Ganztag ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen.“ Zudem sei er unter Beteiligung der CSU und mit den Stimmen Bayerns im Bundesrat auf den Weg gebracht worden. Und zwar in dem Wissen, dass die Länder ihren Teil zur Umsetzung beitragen müssen.
Neben einer ausreichenden Finanzierung für die die flächendeckende Sicherstellung des gesetzlichen Ganztagsanspruchs brauchen die Kommunen Rechtssicherheit bei der Ausgestaltung des Ganztags. Beziehe man Vereine, Betriebe, Musik- und Volkshochschulen mit ein, könne man den Kindern spannende Angebote machen. Das muss dann aber nicht nur erlaubt, sondern auch entsprechend organisiert und gefördert werden. „Was auf keinen Fall passieren darf: Dass der Ganztag am Ende auf die Ehrenamtlichen abgewälzt wird.“ Vielmehr müsse die Umsetzung im Geiste der Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements erfolgen.