Der Garchinger Stadtrat hat vor kurzem beschlossen, der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ beizutreten. Die bereits 517 Kommunen des Bündnisses fordern den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Gemeinden Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts auch dort anordnen können, wo sie selbst es aus eigener Abwägung für notwendig halten.
Derzeit legt ein Paragraph der Straßenverkehrsordnung - eines Bundesgesetzes - fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie Kitas und Schulen angeordnet werden kann. 
Weitere Informationen findet man unter http://lebenswerte-staedte.de/