Im Gemeindegebiet Neufahrn wurde Ende Januar ein 43-jähriger Pkw-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Er hatte diverse Veränderungen an seinem BMW 330i vorgenommen, für die er auch entsprechende Erlaubnisse vorweisen konnte. Allerdings hatte er sich für seine Abgasanlage nicht den erforderlichen Segen des TÜV geholt, so dass dadurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen war. Der Mann musste sein Fahrzeug stehen lassen, da er es in diesem Zustand nicht im öffentlichen Straßenverkehr betreiben darf. Er muss sich nun um eine Abnahme durch den TÜV oder den Rückbau der Anlage in den Ursprungszustand kümmern und ferner noch mit einem Bußgeld rechnen.