Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ebersberg hat eine rechtsaufsichtliche Maßnahme gegen die Gemeinde Emmering vorgenommen. Sowohl der bisherige, als auch der neugewählte Gemeinderat hatten in zwei Sitzungen rechtswidrig, trotz Rücksprache mit der Kommunalaufsicht den Pflichtehrensold für den ehemaligen Bürgermeister Max Maier abgelehnt. Die Gemeinderäte wollten damit – auch gegenüber der Kommunalaufsicht – ihre Unzufriedenheit über die Arbeitsleistung des vorigen ersten Bürgermeisters deutlich zum Ausdruck bringen.
Nach einer Amtszeit von mindestens zehn Jahren haben ehrenamtliche Bürgermeister in Bayern einen Anspruch auf einen Ehrensold für die Dienste, die sie der Gemeinde geleistet haben. Davon abgesehen werden kann nur, wenn sich der Amtsinhaber als nicht würdig erweist. Die Rechtsprechung setzt hier jedoch sehr hohe Hürden an. Die Kommunalaufsicht hat daher den ablehnenden Beschluss des Gemeinderats mit einem Bescheid durch eine Zustimmung ersetzt. Rechtlich gesehen wirkt das so, als hätte der Gemeinderat dem Pflichtehrensold zugestimmt.
Das Landratsamt greift äußerst selten zu solchen Maßnahmen. Meist lässt sich auf anderem Weg eine Lösung finden. Da in diesem Fall das Verhältnis zwischen dem ehemaligen Bürgermeister und dem damaligen Gemeinderat über die Jahre zerrüttet war, wollte der aktuelle Gemeinderat wohl auch gegenüber der Öffentlichkeit zeigen, dass er sich durch die Rechtslage bei dem Konflikt im Stich gelassen fühlt.