Die von der Bürgerversammlung empfohlene Temporeduzierung in der Zentralländstraße auf maximal 30 km/h wird nicht eingeführt. Die Bürger hatten insbesondere zwischen Thalkirchner Brücke und Floßlände auf niedrigere Geschwindigkeiten gesetzt, um Gefahrensituationen zu begegnen.
Das städt. Mobilitätsreferat erklärte nun mit Blick auf die Straßenverkehrsordnung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für Tempo 30 in der Zentralländstraße nicht vorliegen. Der mit 50 km/h fließende Verkehr dürfe nur dann beeinträchtigt werden, wenn es vor Ort eine das allgemeine Risiko „erheblich” übersteigende Gefahrenlage gebe. Auch eine Zone-30-Regelung sei schon deshalb nicht machbar, weil es sich bei der Zentralländstraße um eine Vorfahrtsstraße handle.