Veröffentlicht am 10.09.2019 09:08

Neuer Offroad-Hügel


Von sb
Die Teststrecke 2 der Firma MAN befindet sich in der Karlsfelder Straße. (Foto: sb)
Die Teststrecke 2 der Firma MAN befindet sich in der Karlsfelder Straße. (Foto: sb)
Die Teststrecke 2 der Firma MAN befindet sich in der Karlsfelder Straße. (Foto: sb)
Die Teststrecke 2 der Firma MAN befindet sich in der Karlsfelder Straße. (Foto: sb)
Die Teststrecke 2 der Firma MAN befindet sich in der Karlsfelder Straße. (Foto: sb)

Anfang Februar wurden die Pläne vorgestellt. Im März stellten die beiden Linken-Stadträte Cetin Oraner und Brigitte Wolf eine Anfrage an die Landeshauptstadt München. Vor kurzem kam die Antwort aus dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU). Der Grund: die geplante Erweiterung der MAN-Teststrecke in der Karlsfelder Straße. Das Unternehmen mit Sitz in Allach-Untermenzing möchte unter anderem einen zweiten Schotterhügel errichten, um auch einer neuen Generation von Trucks und Bussen den erforderlichen Tests unterziehen zu können. Es sei verständlich, „dass die Anwohner aus der Siedlung Ludwigsfeld trotz der umfänglichen Erläuterungen ihre Bedenken was Verkehrsbelastung betrifft, die schweren Fahrzeuge müssen aus dem MAN-Gelände auf die Teststrecke durch die Siedlung fahren und was Lärm und Emissionen betrifft, nicht ausreichend berücksichtigt sahen“, erklärten die Stadträte.

Tägliche Rundenzahl steigt

Nach Angaben von Stephanie Jacobs beinhaltet das Vorhaben der Firma MAN die Errichtung eines neuen Offroadhügels sowie eines zusätzlichen Auffahrhügels. Darüber hinaus soll nach Angaben der Referentin für Umwelt und Gesundheit die Nutzung der Teststrecke 2, auf der auch militärische Fahrzeuge getestet werden sollen, geändert werden: „Auf dem vorhandenen Rundkurs sinkt die Anzahl der jährlichen Fahrten von maximal 75.300 auf 74.000. Ebenso sinkt die Anzahl der Nutzungstage von derzeit zirka 313 auf maximal 270 Tage. Die tägliche Rundenzahl steigt dagegen von 250 auf maximal 400 an“, führte Stephanie Jacobs aus. Die Nutzung der Kreisbahn bleibe nahezu unverändert, allerdings werde nun eine Begrenzung der Fahrtage auf 100 pro Jahr festgelegt. Die Anzahl der Fahrten auf den Hügel erhöhen sich von 25 auf 50 Fahrten.

Zehn Großveranstaltungen pro Jahr

Ferner sei ein Parallelbetrieb für Veranstaltungen und Test-Betrieb beantragt worden – und zwar auf maximal zehn Großveranstaltungen pro Jahr. Die Betriebszeit der Teststrecke 2 bleibe wie bisher auf die Tageszeit von 7 bis 20 Uhr beschränkt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sei von MAN plausibel dargestellt worden, „dass bei Großveranstaltungen der Besucherparkverkehr weitgehend über werkseigene Parkhäuser und Parkplätze kombiniert mit einem Shuttleverkehr zur Teststrecke abgewickelt werden solle”. Außerdem führe die Intensivierung des Betriebs zu keiner signifikanten Steigerung des Fahrverkehrs auf der Karlsfelder Straße und der Ausbau der Karlsfelder Straße könne in absehbarer Zeit umgesetzt werden, so Stephanie Jacobs.

Die Zulässigkeit der geplanten Erweiterung der MAN-Teststrecke wurde vom RGU entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft. Im Verfahren habe man die Träger öffentlicher Belange, die Bezirksausschüsse Allach-Untermenzing (BA 23) und Feldmoching-Hasenbergl (BA 24) sowie die Gemeinde Karlsfeld gehört. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist im Mai dieses Jahres mit allen Beteiligten ein Erörterungstermin durchgeführt worden.

Positives Votum

Mit Ausnahme der formal noch ausstehenden Stellungnahme der höheren Naturschutzbehörde lägen alle Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden mit einem positiven Votum vor. „Bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß BundesImmissionsschutzgesetz hat die Firma MAN einen Anspruch auf Genehmigung ihres Vorhabens“, erklärte die Referentin für Umwelt und Gesundheit. Zudem sei die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns für den Umbau des Anfahrhügels erteilt worden. „In die noch ausstehenden Änderungsgenehmigung werden Nebenbestimmungen zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen aufgenommen.“ So werde man von Seiten des RGU unter anderem Immissionsmessungen in der Nachbarschaft einfordern. Die Messungen seien bei Maximalauslastung der Anlage durchzuführen.

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