Ab sofort können die Anträge auf Vereinspauschale 2022 auf der Homepage des Landratsamtes Fürstenfeldbruck www.lra-ffb.de heruntergeladen werden. Auch für das kommende Jahr werden die im Vorjahr erlassenen Ausnahmeregelungen zum Ausgleich pandemiebedingter Nachteile berücksichtigt, Erleichterungen sind beispielsweise für das Erfordernis des Jugendanteils und der Gültigkeitsdauer von Lizenzen vorgesehen. Auch das letztjährig angewandte "Günstigkeitsprinzip" gilt für die Vereinspauschale 2022. Stichtag für die Abgabe der Anträge samt den kompletten Unterlagen ist am Dienstag, 1. März. Wie bisher können auch Vereine, die keine lizenzierten Übungsleiter oder Trainer beschäftigen, die Vereinspauschale beantragen, wenn sie die Bagatellgrenze von 500 Mitgliedereinheiten erreichen. Erwachsene Mitglieder zählen dabei eine Mitgliedereinheit, Kinder und Jugendliche bis 26 Jahren zehn Mitgliedereinheiten. Die Anträge sollten zeitig abgegeben werden, um eventuelle Ergänzungen noch fristgerecht nachreichen zu können. Nähere Infos sind unter Tel. (08141) 519373 erhältlich.