Veröffentlicht am 02.03.2022 00:00

„Weiter am Ball bleiben”


Von Livia Schommer [lsc] (livia.schommer@muenchenweit.de, lsc)
Impfen schützt. (Foto: rg)
Impfen schützt. (Foto: rg)
Impfen schützt. (Foto: rg)
Impfen schützt. (Foto: rg)
Impfen schützt. (Foto: rg)

Der Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax steht ab Donnerstag, 3. März im BRK-Impfzentrum des Landkreises zur Verfügung. Zu Beginn ist der neue Protein-Impfstoff ausschließlich für Personen, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen und erstgeimpft werden möchten, vorgesehen. Sobald der Bedarf in dieser Gruppe gedeckt ist, können alle Impfwilligen ab 18 Jahren geimpft werden. Zur Impfung anmelden können sich ab sofort aber bereits alle, die mit Nuvaxoid geimpft werden möchten. Dies erfolgt am besten über die BRK-Hotline des Impfzentrums unter Tel. 08151 / 26022602 oder über BayIMCO. „Ich bitte alle, die den bisherigen Impfstoffen skeptisch gegenüberstanden, sich nun impfen zu lassen”, betont Landrat Frey. „Auch wenn die Infektionszahlen derzeit rückläufig sind, wir müssen hier weiter am Ball bleiben”.

Terminvereinbarung ab sofort möglich

Für den 3. März sind 2.600 Dosen Nuvaxovid angekündigt. Davon muss die Hälfte für die Zweitimpfung zurückgestellt werden. Das Impfzentrum kann damit in der Startphase 1.300 Impfwilligen eine Erstimpfung verabreichen. Geliefert wird in der Anfangsphase ausschließlich ans Impfzentrum. Das bedeutet, Haus- und Fachärzte, Betriebsärzte sowie Kliniken können auf Anfrage von dort Impfstoff anfordern. Nuvaxovid steht zu Beginn nur für die Personen zur Verfügung, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen. „Die Impfquoten bei den Beschäftigten in diesen Einrichtungen sind bei uns im Landkreis insgesamt recht hoch. Insofern rechnen wir hier nicht mit einer überaus großen Nachfrage”, so Landrat Stefan Frey. Das Impfzentrum des BRK Starnberg bietet Termine für Nuvaxovid kommende Woche von Donnerstag bis Sonntag in den Impfzentren Gauting (Robert-Koch-Allee 2) und Herrsching (Gewerbestraße 5) an. Ab der darauffolgenden Woche dann jeweils donnerstags und samstags. Die Bündelung der Nuvaxovid-Termine erfolgt an jeweils zwei Tagen die Woche, damit kein offener Impfstoff weggeworfen werden muss. Der Impfstoff ist ab 18 Jahren zur Grundimmunisierung, nicht aber für eine Kreuzimpfung zugelassen. Eine solche Kreuzimpfung ist nur in medizinischen Ausnahmesituationen zulässig, wie beispielsweise einer klaren Kontraindikation des zuvor verwendeten mRNAImpfstoffes. Ungeimpfte Personen mit einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion können eine Impfstoffdosis Nuvaxovid zur Vervollständigung der Grundimmunisierung erhalten. Weitere Informationen dazu sind beim Robert-Koch-Instituts (RKI) zu finden unter www.rki.de im Internet.

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