Jeder Wähler hat bei der Landtagswahl zwei Stimmen: eine zur Wahl eines Stimmkreisabgeordneten (Erststimme) und eine zur Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Zweitstimme). Für die Stimmabgabe werden amtliche Stimmzettel verwendet. Die Wahl der Stimmkreisabgeordneten und der Wahlkreisabgeordneten erfolgt auf separaten Stimmzetteln.
Auch bei der Wahl des Bezirkstags hat jeder Wähler dementsprechend zwei Stimmen (Erststimme und Zweitstimme).