Veröffentlicht am 25.09.2023 14:57

Zweimal zwei Stimmen

Die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl 2023 sollte inzwischen bei jedem Wähler angekommen sein. (Foto: bas)
Die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl 2023 sollte inzwischen bei jedem Wähler angekommen sein. (Foto: bas)
Die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl 2023 sollte inzwischen bei jedem Wähler angekommen sein. (Foto: bas)
Die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl 2023 sollte inzwischen bei jedem Wähler angekommen sein. (Foto: bas)
Die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl 2023 sollte inzwischen bei jedem Wähler angekommen sein. (Foto: bas)

Am Sonntag, 8. Oktober, ist es soweit, dann wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt. Alle fünf Jahre findet die Landtagswahl statt, dabei gilt es, die 180 Sitze zu verteilen. Jeder Wähler hat zwei Stimmen zu vergeben.
Mit der Erststimme werden die Direktmandate vergeben. Hintergrund dazu: Alle Regionen Bayerns sollen mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten in den Landtag entsenden. Daher ist ganz Bayern in 91 Stimmkreise unterteilt, in denen die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Erststimme eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten wählenh. Dabei reicht für einen Sieg die einfache Mehrheit aus.
Mit der Zweitstimme entscheidet der Wähler über die Listenmandate. Knapp die Hälfte (89 von 180) der Mandate im Bayerischen Landtag werden an Listenkandidaten vergeben. Zu diesem Zweck stellen die Parteien für jeden der sieben Regierungsbezirke („Wahlkreise“) Listen mit ihren Kandidaten auf. Diese Listen sind unterschiedlich lang, denn die Regierungsbezirke erhalten je nach Zahl ihrer wahlberechtigten Einwohner unterschiedlich viele Sitze im Bayerischen Landtag. Mit ihrer Zweitstimme wählen die Bürgerinnen und Bürger eine Kandidatin oder einen Kandidaten auf diesen Listen – und bestimmen somit, wer außer den Direktkandidaten in den Landtag einzieht.
Neben der direkten Wahl im angegebenen Wahllokal kann man sich auch für die Briefwahl entscheiden. Noch bis vor 15 Jahren durfte per Briefwahl nur der abstimmen, der glaubhaft versichern konnte, dass er am Wahltag seine Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben kann, weil er beispielsweise im Urlaub weilte. Der Gesetzgeber hat seither die Bedingungen für die Briefwahl gelockert: mit enormer Resonanz.
Die Wahl hat in jedem Fall geheim stattzufinden. Das bedeutet, dass man aus der Wahlkabine kein Selfie veröffentlichen darf.

Bezirkstagswahlen finden auch statt

Bei der Wahl am 8. Oktober wird nicht nur der Bayerische Landtag gewählt, sondern auch der Bezirkstag von Oberbayern. Er ist im Flächenstaat Bayern eine zusätzliche kommunale Ebene zwischen den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und dem Landtag.
Er umfasst 82 ehrenamtliche Bezirksrätinnen und Bezirksräte. Da es in diesem kommunalen Parlament keine Fünf-Prozent-Klausel gibt, können auch die kleineren Parteien Sitze erringen. Mit der Erststimme wird für den jeweiligen Stimmkreis ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin gewählt. Jede Partei oder Wählergruppe kann für jeden Stimmkreis einen Kandidaten oder eine Kandidatin aufstellen. Wer im Stimmkreis die meisten Stimmen erhalten hat, zieht per Direktmandat in den Bezirkstag ein.
Auf dem Stimmzettel für die Zweitstimme gibt jede Partei oder Wählergruppe eine Liste ihrer Kandidatinnen und Kandidaten an. Die Wahlberechtigten können hier für eine bestimmte Person oder pauschal für eine Partei oder Wählergruppe stimmen. Es gibt hier ebenfalls zwei Möglichkeiten seine Stimme abzugeben: Urnenwahl und Briefwahl. Auch hier gilt das Prinzip der geheimen Wahl.

Warum nicht alle?

In unseren vorigen Ausgaben haben wir einige Direktkandidaten für die Landtagswahl in den jeweiligen Stimmkreisen vorgestellt. Manchen Lesern fehlte dabei die eine oder andere Partei, z.B. ödp, AfD oder Freie Wähler.
Bei 15 Parteien, die mit Direktkandidaten zur Wahl antreten, ist es für ein kostenlos an die Leser verteiltes Medium nicht umsetzbar, sämtliche Kandidaten in den wenigen „Briefwahl-Wochen“ vorzustellen. Das ist presserechtlich auch nicht unsere Aufgabe, da es neben unseren Anzeigern viele weitere Möglichkeiten für die Kandidaten und Parteien gibt, sich öffentlich sichtbar zu machen. Zugleich haben nicht alle Kandidaten das Angebot, in den Wochenanzeigern präsent zu sein, angenommen.
Aus Platzgründen haben wir uns auf Direktkandidaten von Parteien beschränkt, die gegenwärtig im Landtag vertreten sind und bei denen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen sieht.
Diese Entscheidung hat unter Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, sowohl Zustimmung als auch Ablehnung hervorgerufen. Als mündiger Bürger treffen und verantworten Sie Ihre persönliche Entscheidung. Gehen Sie also wählen, wenn Sie noch nicht abgestimmt haben!
Die Redaktion

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