Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg weist auf das Fristende für Anträge auf Förderung im ersten Halbjahr bis Sonntag, 14. April, hin.
„Wer als gemeinnützige Vereinigung in den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales oder Sport tätig ist, kann auf die finanzielle Unterstützung bei der Verwirklichung ihrer Projekte durch die Bürgerstiftung hoffen“, so Geschäftsführer Gustav Huber.
In der Vorstands- und Kuratoriumssitzung Mitte Mai wird über die Vergabe der Mittel für das erste Halbjahr 2024 entschieden. Das nötige Antragsformular mit allen Erläuterungen gibt es unter www.buergerstiftung-starnberg.de.