Veröffentlicht am 02.02.2010 12:45

Klare Befugnisse

Momentan ist der Bahnhofsplatz eher eine Baustellenzufahrt als ein „urbaner Aufenthaltsort“. Damit man sich hier künftig wohl fühlen kann, wollen Eigentümer, BA und Polizei eine Satzung erstellen, die die Zuständigkeiten für Pflege der Anlagen und Aufsicht regelt. (Foto: US)
Momentan ist der Bahnhofsplatz eher eine Baustellenzufahrt als ein „urbaner Aufenthaltsort“. Damit man sich hier künftig wohl fühlen kann, wollen Eigentümer, BA und Polizei eine Satzung erstellen, die die Zuständigkeiten für Pflege der Anlagen und Aufsicht regelt. (Foto: US)
Momentan ist der Bahnhofsplatz eher eine Baustellenzufahrt als ein „urbaner Aufenthaltsort“. Damit man sich hier künftig wohl fühlen kann, wollen Eigentümer, BA und Polizei eine Satzung erstellen, die die Zuständigkeiten für Pflege der Anlagen und Aufsicht regelt. (Foto: US)
Momentan ist der Bahnhofsplatz eher eine Baustellenzufahrt als ein „urbaner Aufenthaltsort“. Damit man sich hier künftig wohl fühlen kann, wollen Eigentümer, BA und Polizei eine Satzung erstellen, die die Zuständigkeiten für Pflege der Anlagen und Aufsicht regelt. (Foto: US)
Momentan ist der Bahnhofsplatz eher eine Baustellenzufahrt als ein „urbaner Aufenthaltsort“. Damit man sich hier künftig wohl fühlen kann, wollen Eigentümer, BA und Polizei eine Satzung erstellen, die die Zuständigkeiten für Pflege der Anlagen und Aufsicht regelt. (Foto: US)

Auch der bald entstehende Verkehrsknotenpunkt Pasinger Bahnhof mit diversen Buslinien und der Tram-Wendeschleife soll sicher und sauber sein und ein „wirklicher urbaner Aufenthaltsplatz”, wie sich der Vorsitzende des Bezirksausschuss (BA) Christian Müller (SPD) wünschte. Ein hohes Ziel, denn noch sind die Eigentumsverhältnisse auf diesem Platz so geregelt, dass die Bahn als Hausherr die Regeln vorgibt. Stehen die Arcaden, dann bestimmt auch die Aktiengesellschaft „management für immobilien” (mfi) auf ihrem Teil.

„Wir brauchen klare Bestimmungen für übersichtliche Zuständigkeiten und ein einheitliches Vorgehen auf dem gesamten Gelände”, erklärte Müller. „Vor allem müssen wir uns einig sein, was dieser Platz künftig insgesamt darstellen soll, damit sich Leute unterschiedlicher Interessen dort aufhalten können.”

Aus diesem Grund initiierte der BA einen Runden Tisch in seiner Geschäftsstelle. Vertreter der Polizei, des Baureferates, der Deutschen Bahn, der Hofgärten und der mfi waren der Einladung gefolgt. Holger Schmidt von der Pasinger Polizeiinspektion beschrieb die Lage so: „Die Situation ist derzeit völlig unbefriedigend, weil die Flächen sämtlich nichtöffentlich sind.” Dienstliche Anweisungen seien deshalb kaum durchzusetzen.

Satzung muss her

Gerade um die deutliche Vermüllung, die zunehmende Zahl von Wohnungsflüchtern oder stets wiederkehrende Gruppen gehe es, über die zunehmend Beschwerden eintreffen würden. „Jeder kann dort ein Bier trinken, solange keiner belästigt wird und die Ordnung und Sauberkeit gewahrt bleibt”, so Schmidt. Darüber hinaus müsse die Polizei aber klare Befugnisse haben, wenn es mal „brennt”.

Er plädiere für eine „Hausordnung” im Sinne des Bayrischen Straßen- und Wegesetzes, ganz so wie es auch in der Innenstadt üblich sei. „Wir hätten damit ein Stufenkonzept in der Hand, nach dem wir Störende ansprechen, zum Verlassen des Platzes auffordern oder auch Bußgelder verhängen könnten.”

Bei den anwesenden Lokalpolitikern und Eigentümern rannte er damit offene Türen ein. „Wir kriegen damit die unterschiedlichen Eigentumsrechte in den Griff. Nur so kann einheitliches Handeln möglich sein”, bekräftigte Maria Osterhuber-Völkl (CSU). Dem stimmte Bahnhofsmanager Klaus Schneider zu: „Wir sind die Hausherren bis zur Straße und können Hausverbot verhängen. Rufen dagegen Leute die Polizei auf den Platz, müsste sich die Polizei erst mit uns kurzschließen. Das schafft Verunsicherungen.”

Rechtlich schwieriges Terrain

„Wir würden eine solche Satzung unbedingt befürworten”, befand auch mfi-Projektleiter Lars Jähnichen. Er bot sich an, Juristen zur Prüfung zu beauftragen. „Das können wir gemeinsam mit den Hofgärten und der Bahn tun.” Anwesende Vertreter des Baureferats dagegen sahen eher Bedenken: „Die Frage der Dienstbarkeit bleibt schwierig. Man kann Situationen der Innenstadt nicht mit dem Bahnhofsvorplatz vergleichen.”

Insgesamt sei es ein rechtlich schwieriges Gebiet, wenn es um Freiheitsrechte Einzelner gehe, so ein anwesender Jurist des Baureferats. „Die Regelungen aus der Innenstadt können wir nicht beliebig ausdehnen. Öffentliche Plätze sind nicht so ohne weiteres reglementierbar.” Auch sehe er Schwierigkeiten, die Interessen der Stadt mit den Interessen der anliegenden Eigentümer, nämlich Bahn, mfi und Hofgärten, zu vereinen.

Bleibt abzuwarten, welche Kompromisse die Juristen der verschiedenen Seiten herausfinden. Doch sollten die Regelungen nicht auf den Bahnhofsplatz beschränkt bleiben. Müller dazu: „Auch im Radltunnel muss endlich geklärt sein, wer für Ordnung und Sicherheit zuständig ist.”

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