Veröffentlicht am 15.01.2013 12:02

Gesetzentwurf vor Ort diskutiert


Von red
Argumente ausgetauscht: v.l. Christian Gartmayr, Michael Laberer, Stephan Stracke, MdB, Johannes Singhammer, MdB und Richard Geith. (Foto: CSU)
Argumente ausgetauscht: v.l. Christian Gartmayr, Michael Laberer, Stephan Stracke, MdB, Johannes Singhammer, MdB und Richard Geith. (Foto: CSU)
Argumente ausgetauscht: v.l. Christian Gartmayr, Michael Laberer, Stephan Stracke, MdB, Johannes Singhammer, MdB und Richard Geith. (Foto: CSU)
Argumente ausgetauscht: v.l. Christian Gartmayr, Michael Laberer, Stephan Stracke, MdB, Johannes Singhammer, MdB und Richard Geith. (Foto: CSU)
Argumente ausgetauscht: v.l. Christian Gartmayr, Michael Laberer, Stephan Stracke, MdB, Johannes Singhammer, MdB und Richard Geith. (Foto: CSU)

Die beiden CSU-Bundestagsabgeordneten und Mitglieder im Gesundheitsausschuss Johannes Singhammer und Stephan Stracke haben am 10. Januar die Rettungsdienstschule in München besucht. Dort werden jährlich hunderte Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Stufen zu Kräften in Sanitäts- und Rettungsdienst ausgebildet. Die Schule, auch bekannt als „Lehrinstitut für präklinische Rettungsmedizin”, ist in Form einer gemeinnützigen GmbH organisiert, unabhängig und als Berufsfachschule staatlich anerkannt.

Auf Einladung des Schulleiters Michael Laberer wurde der aktuelle Entwurf des „Gesetzes über den Beruf des Notfallsanitäters und der Notfallsanitäterin (NotSanG)” gemeinsam diskutiert. Aus Sicht der Schulleitung ist dieses Vorhaben zwar grundsätzlich sehr zu begrüßen, dennoch besteht für den Gesetzesentwurf dringender Korrekturbedarf.

Bisher sind als höchste Ausbildungsstufe Rettungsassistent/innen (RA) auf den Rettungswagen eingesetzt. Der „RA” ist eine Berufsbezeichnung, jedoch kein Ausbildungsberuf. Seine Etablierung 1989 war ein deutlicher Fortschritt zur bis dahin höchsten Stufe „Rettungssanitäter/in”, enthält aber etliche Schwächen und Unzulänglichkeiten. Dies zu ändern und damit den Rettungsdienstmitarbeitern eine bessere Perspektive durch eine höherwertigere Ausbildung und für die Bevölkerung eine noch besser qualifizierte präklinische Notfallversorgung sicher zu stellen, ist ein Ziel des geplanten neuen Gesetzes.

Bedenken vorgebracht

Die Schulleitung, der Leiter der Fort- und Weiterbildung Christian Gartmayr und der Dozent Richard Geith brachten die generellen Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den Rettungsdienst allgemein sowie zu den Themen Ausbildung, Kosten und Pluralität, Ehrenamt und Fachkräftemangel vor. Da das Gesetz eine Haltbarkeit von 15 bis 20 Jahren haben dürfte, fordern sie, Überlegungen zur mittel- und langfristigen Ausgestaltung von Struktur und Aufgaben des Rettungsdienstes und für die dort Tätigen anzustellen und den Gesetzesentwurf vor diesen Hintergründen zu überarbeiten.

Johannes Singhammer, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, betonte die Bedeutung einer weiteren Professionalisierung einerseits und die Beibehaltung des bewährten hohen Anteils an ehrenamtlichem Engagement zusätzlicher Kräfte im Rettungsdienst andererseits. Dies auch verbunden mit entsprechenden Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Stephan Stracke wies in der Diskussion darauf hin, dass die Sicherstellung der präklinischen Notfallversorgung der Bevölkerung schon heute und gerade auch in bevölkerungsschwächeren, ländlichen Regionen, wie z.B. dem bayerischen Allgäu, eine große Herausforderung für alle Beteiligten darstelle. Insofern müsse das neue Gesetz weitsichtig angelegt sein und eine echte Perspektive für alle Betroffenen bieten, so Stracke.

Abschließend boten die beiden CSU-Bundestagsabgeordneten Singhammer und Stracke an, den vorgetragenen Argumenten, welche übrigens auch von zahlreichen Hilfsorganisationen, Rettungsdienstbetreibern, Kommunen und weiteren Berufsfachschulen geteilt werden, im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zusätzliches Gehör zu verschaffen.

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