Am Sonntag (13. Oktober) gegen 1.10 Uhr, ereigneten sich in Helletsgaden, Kreisstraße EBE 20, Einmündung zur Kreisstraße EBE 6, auf Grund winterglatter Fahrbahn in kurzer Folge zwei Verkehrsunfälle mit Sachschaden. Zunächst wollte ein 31jähriger Fahrzeugführer aus dem Landkreis Altötting an der Einmündung zur Kreisstraße EBE 6 nach rechts abbiegen. Auf Grund der winterglatten Fahrbahn rutschte er jedoch beim Abbiegevorgang in den Graben. Der Fahrzeugführer blieb glücklicherweise unverletzt. Sein Fahrzeug wurde durch einen verständigten Abschleppdienst geborgen.
Kurz darauf wollte ein 20jähriger Fahrzeugführer aus dem Landkreis Mühldorf an selbiger Stelle nach links abbiegen. Er rutschte mit seinem Fahrzeug beim Abbiegen nach rechts in den Graben. Auch er und seine Beifahrerin blieben unverletzt. Dieses Fahrzeug wurde ebenfalls durch einen verständigten Abschleppdienst geborgen. Bei der Unfallaufnahme wurde jedoch bei dem 20jährigen Fahrzeugführer Alkoholgeruch festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den ersten Verdacht der Beamten. Das Ergebnis des gerichtsverwertbaren Atemalkoholtests lag über dem zulässigen Grenzwert von 0,5 Promille. Den 20jährigen Pkw-Lenker erwartet nun neben einem Bußgeld, Punkten im Verkehrszentralregister auch ein Fahrverbot.