Veröffentlicht am 31.03.2020 00:00

DFL plant Konzepte für »Geisterspiele«


Von red
In Planung: Konzepte für Spiele ohne Zuschauer.  (Foto: Anne Wild)
In Planung: Konzepte für Spiele ohne Zuschauer. (Foto: Anne Wild)
In Planung: Konzepte für Spiele ohne Zuschauer. (Foto: Anne Wild)
In Planung: Konzepte für Spiele ohne Zuschauer. (Foto: Anne Wild)
In Planung: Konzepte für Spiele ohne Zuschauer. (Foto: Anne Wild)

In den ersten beiden Bundesligen wird die Spielunterbrechung wegen der Corona-Pandemie noch bis mindestens 30. April 2020 andauern. Das beschlossen die in der Deutschen Fußball Liga (DFL) organisierten 36 Profiklubs im Rahmen einer virtuellen Mitgliederversammlung. Im regulären Terminplan war das Saisonende für Mitte Mai vorgesehen. Dieses Datum ist nicht mehr zu halten. Vermutlich werden die verbleibenden Partien als »Geisterspiele« ausgetragen.

Ob die Saison tatsächlich, wie von der DFL erhofft, fortgesetzt werden kann, ist abhängig von der Lockerung zahlreicher derzeit geltender Beschränkungen des öffentlichen Lebens. Bis zum 5. April soll das gemeinsame Mannschaftstraining in den Klubs weiterhin unterbleiben. Man plane zur Fortsetzung der laufenden Saison an allen 36 Stätten der ersten beiden Ligen »standortbezogene Produktionskonzepte für Spiele ohne Stadionbesucher«, um bis Ende Juni alle noch ausstehenden Partien absolvieren zu können, heißt es in einer Veröffentlichung der DFL.

Eine »Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb« soll einen einheitlichen Leitfaden für die Abläufe bei der Spiel- und Trainings-Organisation definieren und Handlungsmaßnahmen festschreiben. Zudem soll nach dem Willen der DFL eine »engmaschige, unabhängige Testung von Spielern und weiterem Personal unter anderem unmittelbar vor den Spieltagen durchgeführt werden«.

Wirtschaftliche Entlastung soll den Erst- und Zweitligisten eine Anpassung der Vorgaben im Lizenzierungsverfahren verschaffen. Die DFL erklärt dazu: »Konkret bedeutet das für die laufende Spielzeit, dass der Abzug von neun Gewinnpunkten als Sanktion für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§ 11 Nr. 5 der Lizenzierungsordnung) ausgesetzt wird. Im Fall einer Insolvenz in der kommenden Saison würde eine Sanktion in Höhe eines Abzugs von nur drei Punkten erfolgen. Weiterhin wird im jetzt anstehenden Lizenzierungsverfahren für die Spielzeit 2020/21 auf die Überprüfung der Liquiditätssituation der Clubs verzichtet.«

Für die Dritte Liga hatte die Spielleitung des DFB mit den Vertretern der zwanzig Drittligisten schon früher eine Aussetzung des Spielbetriebs bis zum 30. April beschlossen und sich damit an den vorliegenden behördlichen Anordnungen orientiert. Ziel bleibe es auch in der Dritten Liga, »die Saison unter Ausnutzung aller terminlichen Möglichkeiten fortzusetzen und sportlich zu Ende zu spielen«.

(as)

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