Veröffentlicht am 20.09.2011 00:00

Unterhaching · Begehren abgelehnt


Von red
Diskussionsbedarf im Anschluss an die Sondersitzung (v. l.): Andreas Windorfer, Elternbeiratsvorsitzender Fasanenschule, Initiator Patrick Waubke und Bürgermeister Wolfgang Panzer.	 (Foto: Kohnke)
Diskussionsbedarf im Anschluss an die Sondersitzung (v. l.): Andreas Windorfer, Elternbeiratsvorsitzender Fasanenschule, Initiator Patrick Waubke und Bürgermeister Wolfgang Panzer. (Foto: Kohnke)
Diskussionsbedarf im Anschluss an die Sondersitzung (v. l.): Andreas Windorfer, Elternbeiratsvorsitzender Fasanenschule, Initiator Patrick Waubke und Bürgermeister Wolfgang Panzer. (Foto: Kohnke)
Diskussionsbedarf im Anschluss an die Sondersitzung (v. l.): Andreas Windorfer, Elternbeiratsvorsitzender Fasanenschule, Initiator Patrick Waubke und Bürgermeister Wolfgang Panzer. (Foto: Kohnke)
Diskussionsbedarf im Anschluss an die Sondersitzung (v. l.): Andreas Windorfer, Elternbeiratsvorsitzender Fasanenschule, Initiator Patrick Waubke und Bürgermeister Wolfgang Panzer. (Foto: Kohnke)

Formell und materiell unzulässig und damit abgelehnt: Mit enttäuschten, ungläubigen Minen verfolgten die Initiatoren des zweiten Bürgerbegehrens gegen die Verlegung der Fasanenschule auf die Stumpfwiese die Entscheidung des Gemeinderats.

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Einstimmig hatte das Gremium im Rahmen einer Sondersitzung die Zulässigkeit des Begehrens abgelehnt. Dieser Entscheidung lagen rechtliche Begutachtungen des Landratsamtes München sowie der Anwaltskanzlei Offinger, Stürzer & Partner zugrunde. 1.519 Bürger hatten ihre Zustimmung mit den Plänen der Initiatoren Dr. Astrid Schmitt, Cordula Tietz und Patrick Waubke mit gültiger Unterschrift dokumentiert. Die Hürde des gesetzlich geforderten Quorums von 1.422 Unterschriften war genommen worden.

Wieder war es die Fragestellung, die das zweite Bürgerbegehren ins juristische Straucheln brachte. Diese lautete: »Sind Sie dafür, dass der Neubau der Grund- und Hauptschule Unterhaching wie ursprünglich geplant und beschlossen am alten Schulstandort Fasanenstraße 67 erfolgt?«. Dazu Patrick Waubke entrüstet: »Noch im Mai hatten die Gemeinde und das Landratsamt diesem Wortlaut grünes Licht gegeben«. Jetzt habe das Amt diese Einschätzung und die formelle Zulässigkeit zurückgenommen.

Aus Sicht der Initiatoren ein nicht nachvollziehbarer Vorgang. Der ebenfalls an der Sondersitzung teilnehmende Rechtsanwalt Dr. Walter Offinger ergänzte: »Das Landratsamt hat keine Aussagen zur materiellen Zulässigkeit getroffen. Allein die formelle Unzulässigkeit verpflichtet den Gemeinderat jedoch, das Bürgerbegehren abzulehnen«.

Bürgermeister Wolfgang Panzer begründete die Entscheidung mit der Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Situation bereits zum Zeitpunkt der Unterschriftensammlung. Eingereicht wurde das Bürgerbegehren erst am 18. August. »Durch die Fragestellung und die Begründung wird der Eindruck erweckt, dass die Gemeinde hinsichtlich des Schulstandortes nach wie vor frei ist«. Durch das Nichterwähnen entscheidender Gesichtspunkte sei der Bürger damit in die Irre geführt worden. So führe das Bürgerbegehren aus, dass die Gemeinde einen Grundstückstausch beabsichtige, um den Schulstandort zu wechseln. Tatsächlich sei der Tauschvertrag mit der Firma Schrobenhauser schon am 2. Februar abgeschlossen und die Tauschsumme für das Grundstück am Sportpark bereits bezahlt worden. Auch seien der Flächennutzungsplan für den Bereich Stumpfwiese geändert und der Bebauungsplan für die Errichtung einer Grund- und Hauptschule aufgestellt worden. »Beide Bauleitpläne sind inzwischen rechtskräftig«, argumentierte Panzer. Auch sei mittlerweile die Baugenehmigung für den Neubau der Schule erteilt worden.

Alle erforderlichen Aufträge sind an Fachplaner ergangen, Leistungen in Höhe von etwa 1,8 Millionen Euro angefordert worden. In beiden Bauleitverfahren hätten die Initiatoren keine Einwendungen vorgetragen. Bezüglich der materiellen Ablehnung erläuterte Rechtsanwalt Offinger, dass das Bürgerbegehren dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entgegen laufe.

»Damit wird gegen die vertraglichen Bindungen, die die Gemeinde zwischenzeitlich eingegangen ist, verstoßen, die Gemeinde könnte sie nicht mehr erfüllen«. Dies verstoße gegen den Grundsatz einer sparsamen Haushaltsführung und würde erhebliche Kosten auslösen. Einen Hinweis auf die materielle Rechtslage hätten die Initiatoren von der Gemeinde bereits im Mai erhalten, erläuterte Wolfgang Panzer. Die Initiatoren erwägen nun, Rechtsmittel einzulegen. Dafür haben sie, seit der Zustellung der Begründung am letzten Freitag, einen Monat Zeit.

Ausdrücklich weisen sie den Vorwurf, die unterzeichnenden Bürger seien bewusst getäuscht worden, als unredlich zurück.

Patrick Waubke ist sauer: »Trifft das neue Rechtsgutachten zu, stellt sich doch die Frage, warum man diese Erkenntnisse nicht schon auf die rechtzeitig gestellte Anfrage hin zugänglich machte«.

Aus seiner Sicht versuche die Gemeinde schlichtweg, den Bürgerwillen auszuhebeln. Mit großem Interesse hatte der Elternbeiratsvorsitzende der Fasanenschule, Andreas Windorfer, die Sondersitzung verfolgt: »Dass das Bürgerbegehren jetzt so abgeschmettert wurde, hat mich schon überrascht«. Im Mai sei doch noch alles in Ordnung gewesen. Jetzt müsse man allerdings nach vorne schauen, es sollten Nägel mit Köpfen gemacht werden: Alle weiteren Verzögerungen brächten nichts. Die Fasanenschule sei 40 Jahre alt und platze aus allen Nähten! Das Wohl der Kinder gehe vor. »Erst in ein paar Jahren kann man vermutlich einschätzen, ob die Entscheidung richtig war«. Wenn im Oktober der erste Spatenstich auf der Stumpfwiese erfolge, mache er jedenfalls »einen Sekt« auf.

Der Gemeinderat beauftragte indessen die Verwaltung, »ohne Abwarten der Rechtsmittelfrist« alle Schritte zu veranlassen, um den Neubau der Grund- und Hauptschule am Sportpark voranzubringen und damit weitere Verzögerungen im Projektablauf zu verhindern. Schon am Mittwoch geht es im Gemeinderat um die Vergabe der Erdarbeiten. K. Kohnke

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