Am Wochenende hat Oberbürgermeister Christian Ude Gespräche mit dem Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann geführt über öffentliche Hilfen, die für Opfer der Schwabinger Bombenexplosion erforderlich werden könnten.
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Ude und Herrmann sind sich einig, dass eine Haftungsgrundlage der öffentlichen Hand nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ersichtlich ist, da die Behörden und das beauftragte Unternehmen pflichtgemäß gehandelt hätten und einen drohenden größeren Schaden abwehren konnten.
Erfreut wurde zur Kenntnis genommen, dass zumindest einige Versicherer die versicherten Risiken regulieren wollen und sich nicht auf einen Haftungsausschluss wegen Kriegsfolgeschäden berufen werden. Erforderlich ist nun laut Ude und Herrmann eine Bestandsaufnahme, in welcher Höhe nicht versicherbare Schäden entstanden sind und in wie vielen Fällen es zu »sozialen Härten« kommt.
Die Stadt München will im Einvernehmen mit dem Freistaat nach dieser Bestandsaufnahme so schnell wie möglich klären, welche öffentlichen Hilfen gewährt werden können und mit Zustimmung der Rechtsaufsicht auch gewährt werden dürfen.