1947 wurden in München die Bezirksausschüsse mittels eines Beschlusses des Münchner Stadtrates aus der Taufe gehoben. Die ersten Wahlen zu den Bezirksausschüssen fanden im Rahmen der Wahlen der Kommunalwahlen im Jahr 1948 statt.
Die Bezirksausschüsse fungieren als Mittler zwischen den Bürgern eines Stadtteils und dem Münchner Stadtrat. Gewählt werden die Vertreter der Bürgerinnen und Bürger in direkter Wahl. Die Zahl der Bezirksausschussmitglieder hängt von der Einwohnerzahl eines Stadtbezirks ab. Die Zahl der Mitglieder darf 15 nicht unterschreiten und 45 nicht überschreiten. Insgesamt gibt es 24 Bezirksausschüsse.
Die Bezirksausschüsse verfügen über ein eigenes Budget, mit denen sie örtliche Vereine, Aktionen und Organisationen unterstützen können.
Sie vertreten die Interessen der Bevölkerung im Stadtbezirk bei Stadtrat und Stadtverwaltung.
In den Bezirksausschüssen wird das Wissen und die spezifische örtliche Kenntnis eingesetzt, um gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Verbesserungen im Stadtbezirk zu erreichen und Probleme zu bewältigen. Dazu werden Anträge aus der Bevölkerung und Vorlagen der Stadtverwaltung behandelt und eigene Initiativen ergriffen.
Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie es Plätze im jeweiligen Bezirksausschuss gibt.