Am Dienstag, 20. Februar, gegen 11.30 Uhr, kaufte ein 34-Jähriger in einem Geschäft in der Münchner Innenstadt ein Deko-Samuraischwert. Trotz des Hinweises der Verkäuferin, das Schwert verpackt zu lassen, packte der 34-Jährige das Schwert aus und ging mit diesem durch die Fußgängerzone in Richtung Stachus.
Auf seinem Weg durch die Fußgängerzone wurde der Mann von einem Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes beobachtet, der den Vorfall umgehend der Polizei meldete. Nachdem erste Fahndungsmaßnahmen ergebnislos verliefen, wurde der Mann mit dem Samuraischwert von einem weiteren Mitteiler im Bereich der Universität gemeldet. Hier konnte der 34-Jährige durch eine Polizeistreife angetroffen werden.
Beim Eintreffen hatte der 34-Jährige das Samuraischwert aus der Hülle gezogen und vollführte eine Art Choreographie. Als er von den Polizeibeamten dazu aufgefordert wurde, das Schwert abzulegen, kam er der Aufforderung widerstandslos nach. Auch wenn es vor Ort zu keiner tatsächlichen Bedrohung kam, musste die Situation zunächst durch die eingesetzten Kräfte als ernstzunehmend eingestuft werden.
Der 34-Jährige gab später an, nur mit dem Schwert spielen und niemanden damit bedrohen zu wollen. Das Samuraischwert wurde dennoch beschlagnahmt. Der 34-Jährige erhielt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz.

Hinweis der Polizei:
Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass Gegenstände, die Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen, von Unbeteiligten als mögliche Bedrohung wahrgenommen werden. Durch das offene Führen solcher Gegenstände in der Öffentlichkeit können Polizeieinsätze ausgelöst werden. Die eingesetzten Kräfte müssen auch Anscheinswaffen ernstnehmen.