Veröffentlicht am 08.05.2018 10:06

Klägerin ohne Mitschuld


Von D-AH/ag

Eine Frau, die sich zu einem Hund herabbeugte und dabei ins Gesicht gebissen wurde, trägt keine Mitschuld an dem Vorfall. Stattdessen haftet der Hundehalter allein und muss vollen Schadenersatz zahlen. So urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 9 U 48/17).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, hatte der Beklagte einen Hund aus einem Tierheim in Rumänien geholt. Zu seiner Geburtstagfeier ließ er das Tier frei in der Wohnung laufen, bat aber seine Gäste, es weder zu füttern noch zu streicheln. Doch schon als eine Besucherin sich nur zu dem Hund hinabbeugte, griff dieser an und biss die Frau ins Gesicht.

Sie erlitt zahlreiche Wunden, die mehrfach operiert werden mussten, und forderte vor Gericht Schadenersatz vom Hundehalter. Dieser wies die Verantwortung von sich: Die Klägerin hätte den Hund begrüßt und trage damit zumindest Mitschuld an dem Vorfall.

Das sah das Oberlandesgericht Oldenburg aber anders und verurteilte den Hundehalter. Die Besucherin habe den Hund weder gestreichelt noch gefüttert, sondern sich lediglich zu ihm gebeugt. Das Tier habe sich außerdem frei in der Wohnung bewegt. „Die Gäste mussten deshalb auch nicht von einer unmittelbaren Gefahr durch den Vierbeiner ausgehen“, erklärt Rechtsanwältin Andrea Brümmer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Die Frau habe also nicht mit einem Biss rechnen müssen, entschied das Gericht. Daher treffe sie an dem Vorfall auch keine Mitschuld und der Hundehalter müsse den geforderten Schadenersatz zahlen.

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