Veröffentlicht am 05.05.2009 13:32

Für „echten Nichtraucherschutz”

Voraussichtlich zum 1. August wird das neue CSU/FDP-Gesetz zur Abschaffung des Nichtraucherschutzgesetzes in Bayern in Kraft treten. Die ÖDP will dieses Vorhaben kippen und die Bürger per Volksentscheid direkt über einen „echten Nichtraucherschutz” abstimmen lassen, erklärten die Beauftragten der Initiative, der stellvertretende ÖDP-Landesvorsitzende Klaus Mrasek und der Passauer Stadtrat Sebastian Frankenberger. Unterschriftenlisten können im Internet unter www.nichtraucherschutz-bayern.de heruntergeladen oder telefonisch unter 0851/931131 angefordert werden.

„Die gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens für Erwachsene und insbesondere Kinder sind erheblich. Aktuelle Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg gehen von mehr als 3.300 tabakrauchassoziierten Todesfällen in Deutschland pro Jahr von Nichtraucherinnen und -rauchern durch Passivrauchen aus. Für Kinder erhöht sich das Risiko, an Infektionen der unteren Atemwege, an Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung zu erkranken, um 50 bis 100 Prozent. Auch in Räumen, in denen aktuell nicht geraucht wird, werden kontinuierlich Schadstoffe an die Menschen in der Umgebung abgegeben, die sich während des Rauchens an den Wänden, Tapeten, Gardinen und Möbeln abgesetzt haben. Freiwillige Vereinbarungen der Staatsregierung mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband mit dem Ziel, die Anzahl der Nichtraucherbereiche und Nichtraucherbetriebe schrittweise zu erhöhen, haben nicht zu einem ausreichend erfolgreichen Ergebnis im Sinn eines wirksamen Nichtraucherschutzes geführt”.

Mit genau diesen mahnenden Worten hat die Staatsregierung seinerzeit die Einführung des Nichtraucherschutzes begründet. Mit demselben Text begründet die ÖDP nun ihr Volksbegehren.

„Leben und leben lassen”

„Die Landtagsmehrheit will die Gesundheitsvorsorge dem Populismus der FDP und der Europawahl-Panik der CSU opfern. Die bayerische ÖDP vertritt die Auffassung: „Leben und leben lassen” - das gilt auch für Kinder in Volksfestzelten, Besucher von Gaststätten, Menschen mit Atemwegserkrankungen, Wirte und ihre Familien, Bedienungen an ihrem Arbeitsplatz ...”, erklären die Volksbegehren-Beauftragten der ÖDP, Klaus Mrasek und Sebastian Frankenberger. In einem Punkt geht die ÖDP jedoch noch einen Schritt weiter als die bisherige Gesetzeslage: Die umstrittene Ausnahmeregelung, die im ganzen Land sogenannte Raucherclubs ermöglichte, soll mit Hilfe des Volksbegehrens entfallen.

Die Initiative ist bereits angelaufen: „Wir hoffen, mit dieser zeitlichen Terminierung die Beratung des neuen wachsweichen CSU/FDP-Gesetzes im Landtag durch eine öffentliche Debatte beeinflussen zu können”, stellt Klaus Mrasek die zeitliche Zielrichtung vor: „Falls der Landtag unserem Anliegen doch noch entspricht, wird das Volksbegehren nicht weiter verfolgt. Andernfalls will die ÖDP das Verfahren bis zum Volksentscheid fortsetzen”.

In Phase eins des Volksbegehrens müssen 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Die ÖDP will dies bis Ende Mai geschafft haben. Erklärt danach das Innenministerium das Volksbegehren für zulässig (woran in diesem Fall kein Zweifel besteht), folgt die 14-tägige Eintragungsphase. Zehn Prozent der Wahlberechtigten müssen unterschreiben, das sind 920.000 Personen. An dieser Hürde sind bislang die meisten Volksbegehren gescheitert (siehe auch „Die Frage der Woche”).

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