Damit der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ein reiner „Werks- und Forschungsflughafen“ bleibt, soll nun in die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) eine konkrete Formulierung aufgenommen werden – dies begrüßen die Bürgerinitiativen gegen Fluglärm und die Öffnung des Sonderflughafens für Geschäftsreiseflug- sowie Taxiluft- und Hubschrauberverkehr als „wichtiges Signal für die weitere Entwicklung des Standortes“.
Ministerpräsident Horst Seehofer empfing am Montagnachmittag vergangener Woche in der Bayerischen Staatskanzlei Vertreter der Bürgerinitiativen aus Seefeld, Wörthsee, Weßling, Gilching, Germering und dem Würmtal zu einem Gespräch über die Teilfortschreibung zum LEP, insbesondere den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen betreffend. Neben dem Ministerpräsidenten nahmen Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP), die Bundestagsabgeordnete Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), der Starnberger Landrat Karl Roth und die Landtagsabgeordnete Renate Will an dem Gespräch teil, um das die Bürgerinitiativen gebeten hatten.
Anlass war die nicht eindeutige Formulierung zur Bestandssicherung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen im Entwurf der Teilfortschreibung zum LEP. Gut gelaunt verließen die Bürgerinitiativvertreter die Staatskanzlei, verbuchen sie das Ergebnis des Gespräches doch als Erfolg ihrer rund fünfjährigen engagierten Arbeit: Ministerpräsident Seehofer beauftragte Wirtschaftsminister Zeil bis zur Sitzung des Ministerrats am 8. Juli 2009 das entsprechende Ziel (BV 1.6.5) im Landesentwicklungsprogramm wie folgt zu präzisieren: „Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen gesichert werden. Eine Öffnung des Sonderflughafens für zusätzliche Verkehre, wie beispielsweise dem Geschäftsreiseflugverkehr, kommt nicht in Betracht.” Diese Formulierung entspricht damit dem Wortlaut, den der Regionale Planungsverband am 21. April 2009 in seiner Stellungnahme zur LEP-Teilfortschreibung mehrheitlich beschlossen hatte.
Für die Bürgerinitiativen also ein Schritt in die gewünschte Richtung – noch lange nicht vom Tisch ist damit aber die im Juli vergangenen Jahres erteilte Genehmigung des Luftamtes Südbayern für eine Erweiterung des Flugverkehrs auf 9.725 Geschäftsflüge. Dieser Genehmigungsbescheid ist zwar noch nicht rechtskräftig, gilt jedoch derzeit für den Flugbetrieb in Oberpfaffenhofen, bis er vor Gericht bestätigt oder abgelehnt wird. Klagen gegen diese Ausweitung des Flugverkehrs und der Öffnungszeiten liegen von unterschiedlichster Seite vor: So von den Kommunen im direkten Umfeld, von der Landeshauptstadt München, den Landkreisen Starnberg und Fürstenfeldbruck sowie auch von etlichen Zweckverbänden.
Zudem übernimmt die Bürgerinitiative „Fluglärm e.V. Interessengemeinschaft zur Erhaltung der Lebensqualität im Naherholungsgebiet Fünfseenland“ ( www.fluglaerm-fuenfseenland.de ) die Prozesskosten für neun Musterkläger, die als direkte Anlieger am Flughafengelände wohnen. Die erste Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (Bayerstr. 30) beginnt am Donnerstag, 16. Juli, um 14 Uhr, drei weitere Prozesstage sind für 21., 23. und 24. Juli jeweils ab 9 Uhr vorgesehen.