Kein Schutz für Verwaltungsgebäude


Von ES
Der Bebauung des Grundstücks an der Aubing-Ost-Straße, auf dem jahrzehntelang eine Bahn-Fernmeldewerkstätte angesiedelt war, steht nun auch das Verwaltungsgebäude nicht mehr im Weg: Nachdem eine Aufnahme in den Denkmalschutz abgelehnt wurde, kann es abgerissen werden. (Foto: Eva Schraft)
Der Bebauung des Grundstücks an der Aubing-Ost-Straße, auf dem jahrzehntelang eine Bahn-Fernmeldewerkstätte angesiedelt war, steht nun auch das Verwaltungsgebäude nicht mehr im Weg: Nachdem eine Aufnahme in den Denkmalschutz abgelehnt wurde, kann es abgerissen werden. (Foto: Eva Schraft)
Der Bebauung des Grundstücks an der Aubing-Ost-Straße, auf dem jahrzehntelang eine Bahn-Fernmeldewerkstätte angesiedelt war, steht nun auch das Verwaltungsgebäude nicht mehr im Weg: Nachdem eine Aufnahme in den Denkmalschutz abgelehnt wurde, kann es abgerissen werden. (Foto: Eva Schraft)
Der Bebauung des Grundstücks an der Aubing-Ost-Straße, auf dem jahrzehntelang eine Bahn-Fernmeldewerkstätte angesiedelt war, steht nun auch das Verwaltungsgebäude nicht mehr im Weg: Nachdem eine Aufnahme in den Denkmalschutz abgelehnt wurde, kann es abgerissen werden. (Foto: Eva Schraft)
Der Bebauung des Grundstücks an der Aubing-Ost-Straße, auf dem jahrzehntelang eine Bahn-Fernmeldewerkstätte angesiedelt war, steht nun auch das Verwaltungsgebäude nicht mehr im Weg: Nachdem eine Aufnahme in den Denkmalschutz abgelehnt wurde, kann es abgerissen werden. (Foto: Eva Schraft)

Einstimmig angenommen wurde bei der letzten Sitzung des Bezirksausschusses Aubing-Lochhausen-Langwied (BA 22) der Antrag auf Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Aubing-Ost-Straße, der im Namen der CSU-Fraktion von den BA-Mitgliedern Sebastian Kriesel, Andreas Fürst und Markus Wiese an die Landeshauptstadt München gestellt worden war. Begründet wurde dieses Anliegen mit der geplanten Wohnbebauung und den „neuen Verkaufsmärkten“ auf dem Gelände der ehemaligen Bahn-Fernmeldewerkstätte. Dadurch komme es im Bereich der Aubing-Ost-Straße zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung, obwohl diese bereits heute nicht unerheblich sei.

Diskussionen

Zu Diskussionen mit einigen der anwesenden Bürgerinnen und Bürgern kam es bei diesem Tagesordnungspunkt, weil die CSU etliche „Komponenten“ aufgezählt hatte, die bei der Erstellung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt werden sollen. Insbesondere die Komponenten „mögliche Sperrung oder Erweiterung der Kronwinklerstraße zwischen Kastelburg- und Aubing-Ost-Straße und alternativ Errichtung einer Verbindungsstraße auf der ehemaligen Gotthard-Trasse“ und „Durchgängigkeit der Mariabrunner Straße“ führten zu Aufregungen. Obwohl Sebastian Kriesel und auch der BA-Vorsitzende Josef Assal (SPD) wiederholt beteuerten, dass diese Maßnahmen vom BA nicht gewünscht würden, sondern nur bei einer Überarbeitung des Gesamtkonzeptes einfließen müssten, meldeten sich immer wieder Zuhörer mit neuen Einwänden.

Noch ein weiterer Tagesordnungspunkt, diesmal unter der Rubrik Unterrichtungen/Bekanntgaben, beschäftigte sich mit dem Bahngelände: In der April-Sitzung hatte BA-Mitglied Peter Malter (SPD) beantragt, das Verwaltungsgebäude (Aubing-Ost-Straße 66) der ehemaligen Bahn-Fernmeldewerkstätte in die Denkmalschutzliste aufzunehmen, da es in den Dreißigerjahren des vorigen Jahrhunderts entstanden und ein wichtiges bauliches Zeugnis für die Entwicklung der damaligen Gemeinde Aubing sei, außerdem könne es, nach Meinung Malters, in die Planungen der künftigen Wohnbebauung integriert werden.

Ortsbesichtigung

Nach seiner Ortsbesichtigung mit einem Vertreter der jetzigen Grundstückseigentümerin, der Firma Aurelis, teilte Burkhard Körner, Wissenschaftlicher Angestellter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz, dem BA 22 nun mit, dass diesem Antrag nicht entsprochen werden kann: Der Verwaltungsbau sei verglichen mit anderen Bauten seiner Gattung aus den 1930er Jahren nur von einer geringen Bedeutung, lasse weder einen besonderen repräsentiven Anspruch erkennen, noch sei er als Bau des Industriesektors von einer „gewissen Modernität“ geprägt.

„Auch ist nicht eindeutig ersichtlich, inwieweit in den 1950er Jahren an dem Bau Veränderungen vorgenommen worden sind oder der Bau in dieser Zeit möglicherweise erst in seiner heutigen Form entstanden ist. (...) Doch auch als möglicher Bau der 1950er Jahre ist eine besondere Bedeutung im Vergleich zu anderen Verwaltungsbauten nicht zu erkennen“, so Körner. Unter Zugrundelegung eines bayernweiten Maßstabes reiche die architektonische Bedeutung des ehemaligen Verwaltungsbaus daher nicht aus, ein Baudenkmal zu begründen und es erfolge kein Nachtrag in die Denkmalliste.

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