Der Bezirksausschuss im Münchner Süden (BA 19) lehnt ebenso wie der Verein der Freunde des Ortskerns Forstenried den Neubau eines Mehrfamilienhauses an der Herterichstraße 173 ab.
In der beantragten Form würde das geplante Bauwerk (6 Wohnungen) den Ortskern und die wertvollen, denkmalgeschützten Gebäude erschlagen, da es viel zu massiv geplant ist und gebietsuntypisch viel Grundfläche versiegelt wird, argumentiert das Bürgergremium. Die zahlreichen anliegenden Einzeldenkmäler würden so bestenfalls noch als Miniaturen wahrgenommen. Völlig übertrieben sei der Dachgeschossausbau. Die zahlreichen beantragten Gauben, Balkone und Dacheinschnitte seien nicht mit dem Denkmalschutz vereinbar und zudem absolut gebietsuntypisch.
Der BA lehnt auch alle beantragten Baumfällungen ab, darunter die Fällung einer gut 100 Jahre alten Esche auf dem Nachbargrundstück, der als ortsbestimmend und straßenraumprägend angesehen wird.
Drei schützenwerte Denkmäler grenzen direkt an das Bauvorhaben an, erläutert das Bürgergremium:
Direkt im Südwesten des Bauvorhabens anschließend befindet sich das Wohn- und ehemalige Bauernhaus Forstenrieder Allee 191 aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Es wurde von der Besitzerin, deren Familie seit über 100 Jahren in Forstenried ansässig ist, in den Jahren 2006 bis 2008 in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalspflege und unter erheblichem Kostenaufwand renoviert.
Im Süden grenzt das Grundstück mit dem Einzeldenkmal Forstenrieder Allee 193, einem Wohn- und Geschäftshaus mit zweigeschossigem Krüppelwalmdachbau und Hausmadonna an.
Direkt gegenüber liegt der ebenfalls als Einzeldenkmal geschützte Alte Wirt, ein zweigeschossiger Krüppelwalmdachbau in Ecklage, dessen Ursprünge auf das Jahr 1616 zurückreichen.
Zudem sind alle diese Denkmäler auch Teil des Denkmalschutzensembles Ortskern Forstenried. Das beantragte Bauvorhaben grenzt direkt an den Umgriff des Ensembles an, der - bedingt durch mehrere in der Vergangenheit bedauerlicherweise genehmigte Fehlplanungen - im Jahr 2011 auf den heutigen Umgriff reduziert wurde, erinnert das Bürgergremium. Damals wurde von Seiten des Landesdenkmalrats explizit darauf hingewiesen, dass diese Reduzierung dazu anhalten soll, Baugenehmigungen nur im Einklang mit dem Ensembleschutz zu erteilen.
Weitere Beeinträchtigungen der historischen Bausubstanz würden zur Streichung des Ensembles aus der Denkmalliste führen, fürchtet der Bezirksausschuss. Es gelte daher, alles zu unternehmen, damit das Ensemble zumindest im jetzigen Bestand erhalten bleibt und auch die zahlreichen Einzeldenkmäler keinen Schaden nehmen.