Nach wie vor lehnt der Bezirksausschuss im Münchner Süden den Neubau eines Mehrfamilienhauses sowie eines Einfamilienhauses an der Herterichstraße 173 strikt ab. Die zwischenzeitlich im Bauantrag eingefügten Verbesserungen sind ihm viel zu wenig.
„In der beantragten Form würde das Bauwerk den Ortskern und die wertvollen, denkmalgeschützten Gebäude erschlagen, da es viel zu massiv geplant ist”, so der Bezirksausschuss, „die zahlreichen anliegenden Einzeldenkmäler würden so bestenfalls noch als Miniaturen wahrgenommen.”
Auch die Fällung der gut 100 Jahre alten Esche auf dem Nachbargrundstück wird abgelehnt, da der Baum als ortsbestimmend und straßenraumprägend angesehen wird.
Der Bauplatz am Rande des denkmalgeschützten Ensembles ist für den Bezirksausschuss sehr sensibel. Er verweist auf die Einzeldenkmäler in der direkten Nachbarschaft:
Im Südwesten befindet sich das Wohn- und ehemalige Bauernhaus Forstenrieder Allee 191 aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Es wurde von der Besitzerin, deren Familie seit über 100 Jahren in Forstenried ansässig ist, in den Jahren 2006 bis 2008 in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und unter erheblichem Kostenaufwand renoviert.
Im Süden grenzt das Grundstück mit dem Einzeldenkmal Forstenrieder Allee 193, einem Wohn- und Geschäftshaus mit zweigeschossigem Krüppelwalmdachbau und Hausmadonna an.
Direkt gegenüber liegt der als Einzeldenkmal geschützte Alte Wirt, dessen Ursprünge auf das Jahr 1616 zurückreichen.
Das Grundstück Herterichstraße 173 gehört zwar nicht zum Denkmalschutzensembles Ortskern Forstenried, grenzt aber unmittelbar an. Der Bezirksausschuss erinnert an die Sünden der Vergangenheit, deretwegen das Ensemble im Jahr 2011 auf den heutigen Umgriff reduziert wurde. Damals wurde von Seiten des Landesdenkmalrats darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme die Stadt München dazu anhalten soll, Baugenehmigungen nur im Einklang mit dem Ensembleschutz zu erteilen; weitere Beeinträchtigungen der historischen Bausubstanz würden zur Streichung des Ensembles aus der Denkmalliste führen.
„Es also alles zu unternehmen, damit das Ensemble erhalten bleibt und auch die zahlreichen Einzeldenkmäler keinen Schaden nehmen”, bekräftigt der Bezirksausschuss. Er verlangt daher, dass sichneben den unteren auch die oberen Denkmalschutzbehörden und -gremien mit diesem Bauvorhaben befassen. Nur durch die intensive Einbindung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege und des Landesdenkmalrats könne nachhaltiger Schaden für den Ortskern Forstenried vermieden werden. Ein solcher entstünde, wenn durch eine voreilige Genehmigung des Bauantrags das Denkmalschutzensemble Forstenried in seinem Bestand gefährdet werden würde, warnt der Bezirksausschuss.