Die Petition zur Öffnung der Albers-Villa ist gescheitert. Damit bleibt es beim Alten: Die TU München bekommt die Nutzung des Garatshausener Anwesens des früheren Filmstars Hans Albers. Das bestätigte der Haushaltsausschuss des Landtags nahezu einstimmig. Das einzige Zugeständnis: Das Grundstück soll von Mai bis Oktober an den Sonntagnachmittagen von 14 bis 19 Uhr öffentlich zugänglich sein. Dafür wird ein Stichweg bis zum Ufer verlängert und eine Teichanlage wiederhergestellt, die Sichtachse freigeschnitten und ein Rosengarten angelegt. Voraussetzung für die Sonntags-Öffnung ist, dass der Kulturverein Garatshausen die Zuständigkeit übernimmt. Der Vorsitzende des Landtags-Ausschusses, Josef Zellmeier, begrüßte die neue Regelung als „starke Verbesserung gegenüber dem aktuellen Zustand“.
Die beiden Petentinnen, Lucie Vorlickova und Stefanie Knittl, sehen das freilich ganz anders. „Wir können in dem Petitionsergebnis auch beim besten Willen keine Verbesserung sehen“, schreiben sie in einer Stellungnahme zum „Albersgate”. „Es bleibt doch bei der institutionellen Hauptnutzung durch die TUM: Das Anwesen wird nicht originär für die Allgemeinheit geöffnet! Die jetzt mit 98,88 Prozent (TUM) zu 1,14 Prozent (Allgemeinheit) beschlossene Mischnutzung ist offensichtlicher Käse aus Sicht des Hauptnutzers, ein Jammer für das nur dank ehrenamtlicher Fürsorge inzwischen denkmalgeschützte Anwesen, und bleibt ein Skandal aus Sicht des Steuerzahlers. Vorlickova bezeichnete die Sitzung als eine einzige „machtpolitische Demonstration und Demütigung“. So hatte Zellmeier die Rede der beiden Petentinnen nicht zugelassen, da er den Inhalt als „unverfroren und polemisch“ abkanzelte. Für Knittl und Vorlickova ist das einzig Positive an der Sitzung, dass der „Etikettenschwindel“ mit dem unerwünschten „Hans-Albers-Hansi-Burg-Park“ mit Kulturpfaden zum Nazionalsozialismus auf der Pferdewiese vom Tisch ist und den Bürgern erspart bleibt.