Die Verwaltung der Stadt Germering erinnert daran, dass Bürger in der kalten Jahreszeit verpflichtet sind, die Gehbahnen, die an ihr Grundstück angrenzen oder die ihr Grundstück mittelbar erschließen, auf eigene Kosten bei Schnee und Glatteis in sicherem Zustand zu halten. Ist kein Gehweg vorhanden, ist vorgeschrieben, einen 1,5 m breiten Streifen für Fußgänger freizuhalten.
Den geräumten Schnee oder die Eis-Reste kann man neben der Gehbahn lagern, sofern der Verkehr dadurch nicht gefährdet oder erschwert wird. Bitte Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege bei der Räumung von Schnee und Eis freihalten. Die Stadt bittet, bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder Splitt zu streuen und kein Tausalz zu verwenden. (nur bei besonderer Glättegefahr(z.B. auf Treppen oder starken Steigungen ist die Verwendung von Tausalz zulässig).
An Werktagen sollten Fußgänger die Gehbahnen spätestens ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr gefahrlos begehen können. Bis 20 Uhr müssen die Gehwege schnee- und eisfrei gehalten werden.
Die Stadt stellt ihren Bürgern geeigneten Splitt zum Streuen zur Verfügung. Gerne dürfen sie sich in den dafür aufgestellten Kästen kostenlos bedienen.
Um einen reibungslosen Winterdienst durch den Bauhof zu gewährleisten, brauchen die Räumfahrzeuge die notwendigen Durchfahrten und Wendebereiche. Vürger sollten diese freihalten und nach Möglichkeit die Stellplätze auf dem eigenen Grundstück für ihr Fahrzeug nutzen bzw. es so an der Straße abstellen, dass der Winterdienst nicht beeinträchtigt wird.