Auch in diesem Jahr wird es einen Stadtteilsommer in Neuhausen-Nymphenburg geben. Das hat das Lokalparlament in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen.
Ebenfalls einstimmig wurde der Zuschussantrag des Faschingsclubs Neuhausen (FCN) über 500 Euro für sein Faschingsstreiben auf dem Rotkreuzplatz genehmigt. Diskussionsbedarf hatten die BA-Mitglieder beim Zuschussantrag über 12.000 Euro von Ralf Kozminski, der sechs neue Straßenfilme über Neuhausen plant. CSU und FDP waren zwar ebenso wie die anderen Fraktionen vom Wert der Filme als Anschauungsmaterial für Schulklassen überzeugt, plädierten aber angesichts knapper Kassen nur für einen Zuschuss von 9000 Euro. In der Abstimmung setzten sich die Befürworter der gesamten Summe mit 19:12 Stimmen durch.
Keinen Zuschuss bewilligen konnte der Bezirksausschuss für den Verein „Besonders e.V.”. Hanna Klink, die 1. Vorsitzende, hatte zu Beginn der Sitzung das Konzept vorgestellt, das darauf basiert, geistig und körperlich behinderten Menschen sowie psychisch Erkrankten, die sich eine besondere Therapieform, wie etwa Reittherapie oder pädagogische Arbeit mit Hunden nicht leisten können, finanziell zu unterstützen. Krankenkassen würden solche Therapieformen nicht zahlen, berichtete sie. Gleichzeitig habe sie aber viele positive Beispiele von Menschen, die diese Therapieformen nutzen konnten, erlebt. Barbara Marc, Vorsitzende des Unterausschusses Soziales, erklärte, dass sie das Engagement des Vereins persönlich sehr eindrucksvoll finde, es aber nicht wie das Direktorium für die Zuschussvergabe vorschreibe, auf den Stadtbezirk beschränkt sei. „Wenn wir hier zustimmen, würde das Direktorium erfahrungsgemäß ablehnen.” Kontakt zum Verein kann man unter Tel. 35846622 oder info@besonders-ev.de aufnehmen.
Das Stadtteilparlament möchte das verbotswidrige Parken auf dem Rainer-Werner-Fassbinder-Platz unterbunden wissen. Der als reiner Fußgängerbereich ausgewiesene Platz mit dem Teerkunstwerk wird, so hatten Bürger und BA-Mitglieder festgestellt, bei Veranstaltungen in der Freiheiz-Halle als Abstellmöglichkeit genutzt. Jörg Gschnaidner von der Polizeiinspektion 42 wies darauf hin, dass man mangels einer Behinderung die Fahrzeuge nicht abschleppen könne und viele Autofahrer den möglichen Strafzettel, der ausgestellt werden kann, mit einkalkulierten. Der BA forderte nun in einem Schreiben an das Kreisverwaltungsreferat, das Kfz-Abstellen in diesem Bereich rigoros zu ahnden. Das KVR solle sich Gedanken machen, wie man den Platz beschildere und einen eindeutigen Rahmen bieten, so BA-Vorsitzende Ingeborg Staudenmeyer.