Was als ärgerliches, aber verzeihliches Malheur begann, wäre für eine 49 Jahre alte Gautingerin beinahe zu einer Straftat geworden. Die Dame wollte mit ihrem SUV in eine Parklücke in der Hubertusstraße einparken. Dabei touchierte sie einen parkenden Honda Civic an der vorderen Stoßstange und verursachte einen Schaden in Höhe von annähernd 1.500 Euro. Am eigenen Fahrzeug konnte sie jedoch keinen Schaden feststellen, sodass sie zunächst unsicher war, ob die sichtbare Beule am anderen Auto überhaupt vom jüngsten Zusammenstoß stammte. Deshalb hinterließ sie an dem geschädigten Pkw nicht ihre Personalien. Einige Minuten später entschied sie sich jedoch dennoch die Polizei zu informieren. Unterdessen hatte aufmerksamer Zeuge, der den Vorfall beobachtet hatte, aber sowohl die Halterin des geschädigten Fahrzeuges als auch die Polizei in Kenntnis gesetzt. Die Beamten begannen gleich mit Ermittlungen wegen des Verdachts einer Verkehrsunfallflucht. Da die Unfallverursacherin den Unfall aber selbst gerade noch rechtzeitig bei der Polizeiinspektion Gauting meldete, wurde von einer Anzeige wegen Unfallflucht schließlich abgesehen. Bei einer Gegenüberstellung der beiden beteiligten Fahrzeuge konnte anhand der Spuren schließlich festgestellt werden, dass das Schadensbild am beschädigten Fahrzeug tatsächlich vom Auto der Gautingerin stammte. In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals darauf hin, dass ein verursachter Schaden unmittelbar der Polizei zu melden ist, um keine strafrechtlichen Ermittlungen anzustoßen. Zudem ist es ratsam, wenn auch nicht ausreichend, am beschädigten Pkw einen Zettel mit den Daten des Unfallverursachers anzubringen, damit die Schadensregulierung gewährleistet werden kann.