Veröffentlicht am 09.03.2009 18:32

„Ein Neuanfang ist wichtig und gut”

Ob das Schwimmbecken einer zukünftigen Nutzung zugeführt werden kann, ist ungewiss - es ist für Nichtschwimmer seiner Tiefe wegen ungeeignet und trotz Einstieghilfe für Rollstuhlfahrer schwer zugänglich. (Foto: bb)
Ob das Schwimmbecken einer zukünftigen Nutzung zugeführt werden kann, ist ungewiss - es ist für Nichtschwimmer seiner Tiefe wegen ungeeignet und trotz Einstieghilfe für Rollstuhlfahrer schwer zugänglich. (Foto: bb)
Ob das Schwimmbecken einer zukünftigen Nutzung zugeführt werden kann, ist ungewiss - es ist für Nichtschwimmer seiner Tiefe wegen ungeeignet und trotz Einstieghilfe für Rollstuhlfahrer schwer zugänglich. (Foto: bb)
Ob das Schwimmbecken einer zukünftigen Nutzung zugeführt werden kann, ist ungewiss - es ist für Nichtschwimmer seiner Tiefe wegen ungeeignet und trotz Einstieghilfe für Rollstuhlfahrer schwer zugänglich. (Foto: bb)
Ob das Schwimmbecken einer zukünftigen Nutzung zugeführt werden kann, ist ungewiss - es ist für Nichtschwimmer seiner Tiefe wegen ungeeignet und trotz Einstieghilfe für Rollstuhlfahrer schwer zugänglich. (Foto: bb)

Noch im März will der Verein „Erholungspark für Kriegs- und Körperbeschädigte“ das 2,4 Hektar große Gelände zwischen Taxisstraße und Landshuter Allee der Schlösserverwaltung übergeben. Das teilten Ludwig Karl, der 1. Vorsitzende des Vereins, und Josef Schwab, Verwaltungsvorstand der Schloss- und Gartenverwaltung Nymphenburg, bei einer Ortsbesichtigung übereinstimmend mit. Mit der Räumung ist ein erster Schritt gemacht, um den Park einem neuen Träger zuzuführen. Wie Schwab erklärte, soll das Gelände, das der Bayerischen Schlösserverwaltung gehört, weiterhin von Menschen mit Behinderungen genutzt werden.

Zu dem Termin in der vergangenen Woche waren auch Vorstände des Behindertenbeirats, Mitglieder des Bezirksausschusses Neuhausen-Nymphenburg sowie Mitglieder des Vereins Erholungspark gekommen. Letztere hoffen noch immer, dass sie nach der Rücknahme der Berufung gegen das Räumungsurteil, jetzt erneut zum Zuge kommen könnten. Unterstützt werden sie darin vom Landtagsabgeordneten Joachim Unterländer, der nachdrücklich an alle Verantwortlichen appelliert, „diesen Verein und vor allen Dingen seine hunderte von Mitglieder mit ihren Familienangehörigen nicht auszugrenzen.” Unterländer verweist auf die Unterschriftensammlung, bei der mehr als 2000 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben haben und auf eine Petition des Vereins Erholungspark im Landtag und warnt die staatliche Schlösserverwaltung, „vor der Behandlung der Petition im Bayerischen Landtag vollendete Tatsachen schaffen zu wollen”.

Breite Nutzung angestrebt

Der Behindertenbeauftrage der Landeshauptstadt München, Oswald Utz, machte dagegen deutlich, dass man sich einen Neuanfang mit dem Verein Erholungspark nicht vorstellen könne. Und Heinz Karrer, der Vorsitzende des Behindertenbeirats, betonte: „Ein Neuanfang ist wichtig und gut.” Man habe keine Präferenzen, was die Trägerschaft betreffe, versicherten die Vorstände des Behindertenbeirats. Wesentlich sei aber, dass eine Nutzung für alle Menschen mit Behinderung möglich sei. Dafür wolle man möglichst viele unterschiedliche Vereine an einen Tisch bringen und ein Konzept entwickeln.

Carola Walla, die das Projekt für den Behindertenbeirat bearbeitet, würde gerne auch die Möglichkeit nutzen, innerhalb des Erholungsparks Arbeitsplätze an behinderte Menschen zu vergeben. Das könnte im Bereich der Gartenarbeit aber auch in der Gastronomie oder in einem Kioskbetrieb sein. Sie hofft, dafür Mittel aus der Ausgleichsabgabe der Arbeitgeber für Behinderte erhalten zu können.

Zwischenlösung?

Zuviel Zeit für die Erstellung eines Konzeptes kann sich der Behindertenbeirat allerdings nicht nehmen. „Es wäre schade, wenn das Gelände im Sommer ungenutzt bleibt”, meinte Josef Schwab. Der Verwaltungsvorstand der Schloss- und Gartenverwaltung Nymphenburg sprach davon, dass man bereits im Sommer an eine Vergabe denke. Barbara Marc vom Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg plädierte deshalb für eine Zwischenlösung bis zur Erstellung des endgültigen Konzepts. BA-Vorsitzende Ingeborg Staudenmeyer teilte mit, dass man das Thema Erholungspark auf die Tagesordnung der April-Sitzung des Stadtteilgremiums setzen werde. Bis dahin solle jeder Überlegungen anstellen.

Nächste Schritte

Der Behindertenbeirat will sich laut Heinz Karrer als nächsten Schritt mit den Verbänden zusammensetzen und mit der Schlösserverwaltung über die Finanzierung und die Konditionen sprechen. Diese wiederum muss die auf dem Gelände vorhandenen Gebäude, darunter das Gasthaus Taxisgarten, dem Verein Erholungspark ablösen, falls dieser bei der erneuten Vergabe nicht mehr berücksichtigt wird. Vorstand Karl sieht in diesem Falle keine große Zukunft mehr für den Verein.”Einen Verein Erholungspark ohne Park gibt es nicht”, meinte er, setzte aber hinzu, dass die Mitglieder das entscheiden müssten. Wird der Verein aufgelöst, so geht das Vereinsvermögen an das Finanzamt der Körperschaft, die es wiederum für Behinderte verwenden muss.

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