Münchner Polizei warnt vor Trickbetrug Betrugs-Delikte, deren häufigsten Opfer unsere älteren Mitbürger sind
Die Frau stellte sich ihr als Kirchenmitarbeiterin vor und gab an, dass eine Person aus dem Haus ihre Wohnung haben möchte und sie deswegen Post vom Gericht bekäme. Die Unbekannte bot ihr Hilfe in Form des Herauftragens der Einkäufe an, um das Ganze in der Wohnung näher zu besprechen. Nachdem sich beide einige Zeit in der Wohnung aufgehalten hatten, kam noch ein weiterer unbekannter Mann dazu und fragte sie über Bargeld und ihre Rente aus.
Nachdem sich der Mann verabschiedet hatte, ging die Frau mit der 76-Jährigen in das Esszimmer und führte dort das Gespräch weiter. Als die 76-Jährige jedoch nach dem Namen des Mannes fragte, verabschiedete sich die unbekannte Frau plötzlich und verschwand. Da dies der 76-Jährigen eigenartig vorkam, verständigte sie einen Angehörigen und stellte wiederum kurz darauf fest, dass aus einem Schrank und dem Geldbeutel Bargeld sowie Schmuck im Wert von mehreren hundert Euro entwendet worden waren.
Täterbeschreibung:
Täter 1: Weiblich, ca. 60 bis 70 Jahre alt, ca. 150 cm groß, schlank, sprach Hochdeutsch, bekleidet mit einer schwarzen Jacke.
Täter 2: Männlich, ca. 60 Jahre alt, ca. 165 bis 170 cm groß, schlank, kurze dunkle, glatte Haare, sprach Hochdeutsch, bekleidet mit einer schwarzen Jacke und beiger Stoffhose.
Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum in der Keferloherstraße Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten? Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Telefon 089 / 29 10 - 0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Warnhinweis der
Münchner Polizei:
Die Polizei rät insbesondere älteren Leuten, gegenüber angeblichen Kirchenmitarbeitern nicht allzu sorglos zu sein. Lassen Sie keine fremden Personen in ihre Wohnung. Seien Sie auch kritisch, wenn angebliche Behördenvertreter an Ihrer Wohnungstür vorsprechen; im Zweifelsfall lassen Sie sich Namen und Dienststelle einschließlich telefonischer Erreichbarkeit nennen und durch einen Rückruf die Wahrhaftigkeit der Angaben bestätigen.