»Beeinträchtigungen der Gesundheit bei Schülerinnen und Schüler der Regina-Ullmann-Schule können nicht ausgeschlossen werden« mit diesem Statement forderte Anfang August der Bezirksausschuss (BA) nach einem Bürgerantrag einstimmig den Abbau von zwei Mobilfunk-Sendemasten an der Regina-Ullmann-Straße / Ecke Cosimastraße.
Knapp vier Monate später erhielt das Gremium nun vom Referat für Gesundheit und Umwelt die Antwort: »Nach der derzeitigen Rechtslage gehen von den Sendeanlagen keine Gesundheitsbeeinträchtigungen aus. Die Landeshauptstadt hat keine rechtliche Möglichkeit, weitergehende Anforderungen oder gar eine Beseitigung durchzusetzen.« Dazu muss man wissen: Schon gegen die Installation der Masten vor mehr als zehn Jahren hatten die Kommunalpolitiker vehement protestiert.
Anliegerin Margot Luxi hatte in ihrem Begehren argumentiert: »Die Grundschule unterliegt einer intensiven Strahlenbelastung der beiden sie umgebenden Sendemasten. Der Mast mit dem geringsten Abstand befindet sich direkt gegenüber auf dem Dach des Gebäudes Nummer 5 / 7. Ein noch größerer Sendemast ist beim Kindergarten angebracht. Durch diese Anordnung verstärken die Sendemasten ihre Strahlungsintensität sogar noch gegenseitig. Während eines Schultags sind also Kinder und Lehrer gezwungermaßen einer stundenlangen Dauerbestrahlung ausgesetzt. Und das Tag für Tag, Woche für Woche.«
Die Lokalpolitiker hatten sich im Spätsommer 2010 ausnahmslos diesen von Experten bestätigten Aussagen von Margot Luxi angeschlossen: »Solange der Verdacht besteht, dass es Zusammenhänge zwischen Strahlenbelastung und Konzentrationsstörungen, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Hauterkrankungen und sogar Krebs gibt, müssen vor allem die Kleinsten unter uns nachhaltig vor Dauerbestrahlung geschützt werden.« Die Ärztin in ihrem Fazit: »Dieser Betrieb ist verantwortungslos und gehört verboten, eine Abschaffung der Sendemasten muss dringend erwirkt werden.«
Die Experten im Referat zur Sache: »Die beiden bereits seit 2000 betriebenen Sendefunkanlagen verfügen über die notwendigen ausgestellten Standortbescheinigungen (StOB).« Im August 2005 wurde für die Regina-Ullmann-Straße 5 ein »standortbezogener Sicherheitsabstand von 15,22 m in Hauptstrahlrichtung festgelegt, im Mai 2009 für die Cosimastraße 217 von 25,52 m. Der geringste Abstand zwischen der Grundschule und der dortigen Sendefunkanlage beträgt rund 35 Meter.« Und weiter: »Die Grenzwerte zur Verordnung der elektromagnetischen Felder werden eingehalten.« Die Kommunalpolitiker erfuhren zudem, dass die Landeshauptstadt »nur geringe Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Standortwahl der Netzbetreiber hat« und »dass man auf jeden Fall aktiv wird, wenn sich auf Grund einer neuen wissenschaftlichen Erkenntnislage ein Handlungsbedarf ergibt«. ikb