Die lange Trockenheit und große Hitze hat in weiten Teilen Bayerns beträchtliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen verursacht.
Die Ernteausfälle und Ertragseinbußen werden bei vielen Landwirten zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Im Landkreis Ebersberg betrifft dies vor allem die nördliche Region um Vaterstetten und Baldham. Ein Grund neben der Hitze ist die Bodenbeschaffenheit: Der kiesige Boden der Münchner Schotterebene speichert kaum Wasser. Auch der Regen der vergangenen Tage war hierbei nur der berühmte »Tropfen auf dem heißen Stein«. Bei der Maisernte sind besonders große Schäden auszumachen, da wegen der anhaltenden Trockenheit häufig erst gar
keine Kolben ausgebildet wurden, heißt es vom Bayerischen Bauernverband. Viele Landwirte haben deshalb empfindliche Ernte- und damit auch Einnahmeeinbußen zu vermelden.
Dies hat die Staatsregierung nun zum Handeln veranlasst: »Wir wollen den Geschädigten jetzt schnell und möglichst unbürokratisch helfen«, erklärte Finanzminister Dr. Markus Söder am vergangenen Donnerstag. Deshalb wurde nun ein umfangreicher Katalog an steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten aufgelegt. »Der heiße und trockene Sommer stellt unsere bayerischen Landwirte vor große Herausforderungen. Die Landwirtschaft ist ein wichtiger kultureller Bestandteil unserer bayerischen Heimat. Gerade für unsere kleinen Bauern in Bayern können die Dürreschäden erhebliche finanzielle Auswirkungen haben besonders für sie greifen unsere steuerlichen Hilfsmaßnahmen«, betonte Söder.
Wie sieht der
Hilfskatalog aus?
Der Hilfskatalog erhält eine Reihe von Maßnahmen. Zum einen wird auf Antrag der geschädigten Bauern nun das Zahlen von Steuern gestundet. Bis Ende dieses Jahres werden die Finanzämter außerdem gegen betroffene Landwirte keine Vollstreckungsmaßnahmen einleiten und in der Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2015 anfallende Säumniszuschläge erlassen. Auf Antrag der Geschädigten können auch die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer angepasst werden. Darüber hinaus sind steuerliche Erleichterungen bei Versicherungsleistungen bei Ernte- oder Ertragsausfällen sowie ein erleichterter Betriebsausgabenabzug bei Herrichtung und Wiederanpflanzungen zerstörter Anlagen möglich.
Der bayerische Finanzminister rät den betroffenen Landwirten, sich wegen der für sie im Einzelfall in Betracht kommenden Hilfsmaßnahmen umgehend persönlich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen. Sie erhalten dort nähere Auskünfte über die in ihrem Fall anwendbaren Regelungen. Anträge auf Erlass von Grundsteuer sind an die Gemeinden zu richten.
Dabei ist eine Antragsfrist bis zum 31. März 2016 zu beachten. red