Leider treibt der Asiatische Laubholzbockkäfer weiter sein Unwesen in der Region.
Asiatischer Laubholzbockkäfer - ALB Themenseite zum meldepflichtigen Anoplophora glabripennis, Abk.: ALB
Aufgrund eines neuen Käferfundes in der Messestadt im Juli dieses Jahres musste die bestehende Quarantäne- und Pufferzone erweitert werden. Das hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) mit Bekanntgabe einer neuen Allgemeinverfügung am 25. November 2016 vollzogen. Zu der bestehenden Quarantänezone hinzugekommen ist ein kleiner, bislang nicht betroffener Teil nördlich vom S-Bahnhof Gronsdorf. Eine Karte mit der Gebietsausweisung sowie der Text der Allgemeinverfügung können im Rathaus Haar in Kopie erhalten.
Bestimmungen in der Quarantänezone
Besitzer von Laubbäumen sind verpflichtet, diese alle zwei Monate auf Anzeichen eines Befalls und auf geschlüpfte Käfer zu kontrollieren. Infos hierzu erhalten Sie im Umweltreferat Haar oder bei der LfL.
Werden Käfer oder Befallsanzeichen gefunden, sind diese der LfL zu melden.
Laubbäume, Baumschnitt von Laubholz (Stammabschnitte, Brennholz) dürfen nicht ohne vorherige Kontrolle durch Mitarbeiter der LfL aus der Quarantänezone transportiert werden. Außerdem werden Haarer Bürger gebeten, Schnittgut, das innerhalb der Quarantänezone anfällt, ab einem Astdurchmesser von 1 cm am Wertstoffhof, Keferloher Str.1, abzugeben. Dieses Material wird dann zeitnah gehäckselt und verbrannt. So soll sichergestellt werden, dass Holz mit unentdecktem Befall nicht aus der Quarantänezone gebracht wird. Erstmals ab März 2017 bietet die Gemeinde Haar eine gebührenfreie Gartenabfallsammlung an sowohl für Haarer in der Quarantänezone als auch für alle nicht betroffenen Bürger.
In der Quarantänezone ist die Neupflanzung von Laubbäumen gestattet. Dies ist mindestens zwei Wochen vor der Pflanzung schriftlich der LfL anzuzeigen.