Veröffentlicht am 13.02.2018 00:00

Taufkirchen · Rallye mit älteren Gebrauchtfahrzeugen


Von red
Lustig sind solche Fahrzeuge, egal ob mit oder ohne Affe, natürlich schon, aber für Fußgänger stellen die ungenehmigten Anbauteile im Falle eines Unfalles ein hohes Verletzungsrisiko dar.	  (Foto: Polizei)
Lustig sind solche Fahrzeuge, egal ob mit oder ohne Affe, natürlich schon, aber für Fußgänger stellen die ungenehmigten Anbauteile im Falle eines Unfalles ein hohes Verletzungsrisiko dar. (Foto: Polizei)
Lustig sind solche Fahrzeuge, egal ob mit oder ohne Affe, natürlich schon, aber für Fußgänger stellen die ungenehmigten Anbauteile im Falle eines Unfalles ein hohes Verletzungsrisiko dar. (Foto: Polizei)
Lustig sind solche Fahrzeuge, egal ob mit oder ohne Affe, natürlich schon, aber für Fußgänger stellen die ungenehmigten Anbauteile im Falle eines Unfalles ein hohes Verletzungsrisiko dar. (Foto: Polizei)
Lustig sind solche Fahrzeuge, egal ob mit oder ohne Affe, natürlich schon, aber für Fußgänger stellen die ungenehmigten Anbauteile im Falle eines Unfalles ein hohes Verletzungsrisiko dar. (Foto: Polizei)

Am Montagmorgen, 5. 2. 2018 trafen sich über 400 Teilnehmer zum Auftakt einer Motorsportveranstaltung in Taufkirchen auf einem Parkplatz im Gewerbegebiet.

Ziel der Rallye war es, mit einem Fahrzeug mit einem maximalen Zeitwert von 500 Euro eine Strecke von über 2500 km zu bewältigen.

Um sicherzustellen, dass nur verkehrssichere Fahrzeuge teilnahmen, kontrollierten Beamte der Verkehrspolizei Verkehrsüberwachung die Fahrzeuge vor der Abfahrt. Dabei wurde auch die Fahrtauglichkeit der Fahrzeugführer kontrolliert.

Ein 28-jähriger niederländischer Fahrer musste zur Blutentnahme, da bei ihm der Verdacht bestand, dass er unter Drogeneinfluss sein Fahrzeug führte. Ihn erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Monat Fahrverbot. Da er in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, musste er vor Ort eine Sicherheitsleistung hinterlegen, bevor er als Beifahrer die Fahrt fortsetzen konnte.

Insgesamt wurden 16 Fahrzeuge mit niederländischen Zulassungen beanstandet. Die Fahrzeuge waren nicht verkehrssicher.

Auch Fahrzeuge mit ausländischen Zulassungen müssen verkehrssicher sein, um in Deutschland am Verkehr teilnehmen zu können.

Da alle Fahrer aus den Niederlanden kamen (im Alter von 22 bis 64 Jahre), mussten sie vor Ort Bußgelder in Höhe von bis zu 250 Euro entrichten. Die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge konnte teilweise vor Ort wieder hergestellt werden.

Am Großteil der beanstandeten Fahrzeuge waren scharfkantige Anbauteile angebracht. Im Falle eines Verkehrsunfalls mit einem Fußgänger besteht dadurch ein sehr hohes Verletzungsrisiko (siehe Foto). Ein technischer Sachverständiger befand drei Fahrzeuge für verkehrsunsicher. Diese Fahrzeuge wurden aus dem Verkehr gezogen.

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