Am Freitag, 29. März, gegen 23.45 Uhr, wollte eine Streifenbesatzung der Münchner Polizei einen 17-jährigen Fahrer eines Kleinkraftrades im St.-Valentin-Weg anhalten und kontrollieren. Der 17-Jährige fuhr vor den Beamten weg und wollte sich der Kontrollsituation entziehen. Er bog in den St-Emmeran-Weg ab, stürzte jedoch und rutschte mit dem Kleinkraftrad gegen einen am Fahrbahnrand ordnungsgemäß geparkten Pkw.
Nach dem Sturz entfernte sich der 17-Jährige zu Fuß. Er konnte von den Beamten kurz danach erreicht und angehalten werden. Der Jugendliche machte auf die Beamten einen alkoholisierten Eindruck, weshalb eine freiwillige Atemalkoholkontrolle durchgeführt wurde. Dabei bestätigte sich der Verdacht auf den Konsum von Alkohol. Bei der ersten Abklärung vor Ort ergab sich auch der Verdacht, dass der 17-Jährige Betäubungsmittel konsumiert hatte. Es wurde eine Blutentnahme im Institut für Rechtsmedizin durchgeführt. Dazu stellte sich auch heraus, dass der Heranwachsende keine Fahrerlaubnis hatte.
Der 17-Jährige wurde wegen eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort, eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie einer Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt und nach der Anzeigenerstattung und Sachbearbeitung einem Sorgeberechtigten übergeben. Bei dem Unfall entstand ein Gesamtschaden von etwa 1.500 Euro.
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