Das Landratsamt München hat in seinem Amtsblatt Nummer 28/2024 vom 23. August die Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt ermittelten Überschwemmungsgebiets am Schwebelbach auf dem Gebiet der Landeshauptstadt und der Gemeinden Ober- und Unterschleißheim sowie Haimhausen veröffentlicht. In Unterschleißheim davon betroffen ist der Ortsteil Riedmoos.
Mit der Bekanntmachung gelten die als Überschwemmungsgebiete festgelegten Flächen als vorläufig gesicherte Gebiete mit den daraus folgenden Rechtswirkungen: Demnach ist unter anderem dort die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder sonstigen ortsrechtlichen Satzungen untersagt, es können aber unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zugelassen werden. Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung im Amtsblatt kann im Internet unter der Adresse www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/amtsblatt abgerufen werden. Weitergehende Informationen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Thema „Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern” finden sich unter der Adresse www.iug.bayern.de
Helfen Sie uns mit Ihrer Zustimmung
Um Ihnen eine optimale Webseite bieten zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Instrumente ein. Wir und unsere Partner verarbeiten und übermitteln personenbezogene Daten (z.B. Identifier und Browserdaten). Damit können wir statistisch erfassen wie unsere Webseite genutzt wird und so unser Angebot laufend verbessern und finanzieren. Einige der eingesetzten Techniken sind essentiell für den technischen Betrieb unseres Webangebots. Mit Ihrer Zustimmung dürfen wir und unsere Partner außerdem auch Informationen auf Ihrem Gerät speichern und/oder abrufen. Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern, um Kartenausschnitte oder Videos anzeigen zu können und das Teilen von Inhalten zu ermöglichen. Sie können entscheiden, für welche dieser Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen.
Mit „Alle akzeptieren“ erklären Sie Ihre Zustimmung zu dem oben genannten Zweck. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung außerhalb des EWR (Art. 49 (1) (a) DSGVO, Drittlandtransfer), wo das hohe europäische Datenschutzniveau nicht besteht. Diese Einstellungen können Sie jederzeit anpassen.
Mit „Details…“ können Sie festlegen, welchen Zwecken Sie zustimmen und welchen nicht.
Unter „Cookie Einstellungen“ können Sie Ihre Angaben ändern oder Datenverarbeitungen ablehnen.