Das Landratsamt München hat in seinem Amtsblatt Nummer 28/2024 vom 23. August die Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt ermittelten Überschwemmungsgebiets am Schwebelbach auf dem Gebiet der Landeshauptstadt und der Gemeinden Ober- und Unterschleißheim sowie Haimhausen veröffentlicht. In Unterschleißheim davon betroffen ist der Ortsteil Riedmoos.
Mit der Bekanntmachung gelten die als Überschwemmungsgebiete festgelegten Flächen als vorläufig gesicherte Gebiete mit den daraus folgenden Rechtswirkungen: Demnach ist unter anderem dort die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder sonstigen ortsrechtlichen Satzungen untersagt, es können aber unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zugelassen werden. Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung im Amtsblatt kann im Internet unter der Adresse www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/amtsblatt abgerufen werden. Weitergehende Informationen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Thema „Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern” finden sich unter der Adresse www.iug.bayern.de