Am Freitag, 18. Oktober, wurde in Freising in der Thalhauser Straße gegen 20.45 Uhr aufgrund seiner unsicheren Fahrweise ein 60-jähriger Allershausener durch eine Streife der Polizeiinspektion Freising einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeitkonnte bei dem Suzuki-Fahrer Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,2 Promille. Daher wurde sein Führerschein sichergestellt und eine Blutentnahme angeordnet. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Am 10. Oktober, gegen 20:00 Uhr wurde ein 46-jähriger Fahrzeugführer aus dem Landkreis Erding einer Verkehrskontrolle unterzogen, nachdem er in der Dorfener Straße das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet hatte. Während der Verkehrskontrolle verdichteten sich Anzeichen, dass der Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss stand. Aufgrund dessen wurde zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher mit einem Wert von über 1,2 Promille positiv ausfiel. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eröffnet.
Deutlichen Alkoholgeruch stellten die Beamten der Polizeiinspektion Germering neulich kurz vor Mitternacht bei einem 22-jährigen Ravensburger fest. Zuvor war er mit seinem Kleintransporter auf der Eichenauer Straße unterwegs. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bei der Verkehrskontrolle ergab einen Wert im Ordnungswidrigkeitenbereich. Die Weiterfahrt deshalb wurde sofort unterbunden. Es folgte ein weiterer gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest in der Polizeiinspektion, der den ersten Test bestätigte. Den 22-Jährigen erwartet nun eine Anzeige, für die im Bußgeldkatalog 500 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot vorgesehen sind.
In der Nacht von Dienstag, 26. September, auf Mittwoch, 27. September, konnten gleich zwei Fahrzeugführer festgestellt werden, die angetrunken mit ihrem Pkw fuhren. Kurz vor Mitternacht wurde eine 57-jährige Frau im Bereich des P+R Parkplatzes am S-Bahnhof in Hallbergmoos einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei konnte Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Aufgrund fehlenden Lungenvolumens der Dame scheiterte ein gerichtsverwertbarer Atem-Alkoholtest auf der Dienststelle und es musste eine Blutentnahme angeordnet werden. Die Weiterfahrt wurde der Fahrzeugführerin untersagt.