In der Nacht von Dienstag, 26. September, auf Mittwoch, 27. September, konnten gleich zwei Fahrzeugführer festgestellt werden, die angetrunken mit ihrem Pkw fuhren. Kurz vor Mitternacht wurde eine 57-jährige Frau im Bereich des P+R Parkplatzes am S-Bahnhof in Hallbergmoos einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei konnte Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Aufgrund fehlenden Lungenvolumens der Dame scheiterte ein gerichtsverwertbarer Atem-Alkoholtest auf der Dienststelle und es musste eine Blutentnahme angeordnet werden. Die Weiterfahrt wurde der Fahrzeugführerin untersagt.
Gegen 1.30 Uhr wurde erneut im näheren Umfeld des S-Bahnhofs in Hallbergmoos ein 23-jähriger Mann einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Auch bei ihm stellten die kontrollierenden Beamten Alkoholgeruch fest. Ein gerichtsverwertbarer Atem-Alkoholtest auf der Dienststelle ergab im Nachgang einen Wert von über 0,5 Promille. Die Weiterfahrt wurde ebenfalls unterbunden.
Sowohl die Fahrzeugführerin, als auch den Fahrzeugführer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg, sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Helfen Sie uns mit Ihrer Zustimmung
Um Ihnen eine optimale Webseite bieten zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Instrumente ein. Wir und unsere Partner verarbeiten und übermitteln personenbezogene Daten (z.B. Identifier und Browserdaten). Damit können wir statistisch erfassen wie unsere Webseite genutzt wird und so unser Angebot laufend verbessern und finanzieren. Einige der eingesetzten Techniken sind essentiell für den technischen Betrieb unseres Webangebots. Mit Ihrer Zustimmung dürfen wir und unsere Partner außerdem auch Informationen auf Ihrem Gerät speichern und/oder abrufen. Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern, um Kartenausschnitte oder Videos anzeigen zu können und das Teilen von Inhalten zu ermöglichen. Sie können entscheiden, für welche dieser Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen.
Mit „Alle akzeptieren“ erklären Sie Ihre Zustimmung zu dem oben genannten Zweck. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung außerhalb des EWR (Art. 49 (1) (a) DSGVO, Drittlandtransfer), wo das hohe europäische Datenschutzniveau nicht besteht. Diese Einstellungen können Sie jederzeit anpassen.
Mit „Details…“ können Sie festlegen, welchen Zwecken Sie zustimmen und welchen nicht.
Unter „Cookie Einstellungen“ können Sie Ihre Angaben ändern oder Datenverarbeitungen ablehnen.