Veröffentlicht am 09.04.2009 11:00

Rücksicht nehmen!


Von red
Auto- und Radfahrer müssen sich erst wieder aneinander gewöhnen. Deshalb ist jetzt besondere Rücksichtnahme gefordert. (Foto: www.pd-f.de/r-m)
Auto- und Radfahrer müssen sich erst wieder aneinander gewöhnen. Deshalb ist jetzt besondere Rücksichtnahme gefordert. (Foto: www.pd-f.de/r-m)
Auto- und Radfahrer müssen sich erst wieder aneinander gewöhnen. Deshalb ist jetzt besondere Rücksichtnahme gefordert. (Foto: www.pd-f.de/r-m)
Auto- und Radfahrer müssen sich erst wieder aneinander gewöhnen. Deshalb ist jetzt besondere Rücksichtnahme gefordert. (Foto: www.pd-f.de/r-m)
Auto- und Radfahrer müssen sich erst wieder aneinander gewöhnen. Deshalb ist jetzt besondere Rücksichtnahme gefordert. (Foto: www.pd-f.de/r-m)

2009 ereignete sich in München bereits eine Reihe folgenschwerer Unfälle mit Radfahrern, zwei davon wegen Benutzung des Radwegs in falscher Richtung. Die Münchner Verkehrspolizei wendet sich deshalb mit den folgenden Hinweisen an die Radfahrer, damit diese sicher und gut vorbereitet in die Saison starten können:

- In ihrem eigenen Interesse sollten sich Radfahrer an die Verkehrsregeln – ganz besonders an das Beachten von Rotlicht bei Ampeln, die Vorfahrtregelungen an Kreuzungen und an das Rechtsfahrgebot – halten und auch ohne gesetzliche Verpflichtung auffällige Kleidung und einen Schutzhelm tragen! - An Stellen, an denen kein Radweg vorhanden ist, benutzen Rad- und Autofahrer die Fahrbahn gemeinsam. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme für alle Verkehrsteilnehmer oberstes Gebot! - Sind Rad- und Gehwege nicht baulich getrennt, sondern als gemeinsame Rad- und Gehwege ausgewiesen, sollten sich Radfahrer gegenüber Fußgängern besonders rücksichtsvoll verhalten! - Radfahrer müssen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) rechte Radwege benutzen! Andere Radwege dürfen nur dann benutzt werden, wenn sie durch entsprechende Verkehrszeichen dafür freigegeben sind! Im Falle eines Unfalls erwartet den „Falschfahrer“ nicht nur eine Strafanzeige oder ein Bußgeld, er kann auch für alle entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. - Vor dem Start in die Radsaison muss das Rad auf folgende, vom Gesetzgeber für den öffentlichen Straßenverkehr vorgesehenen Ausstattungsmerkmale überprüft werden: Bremsen für Vorder- und Hinterrad, weißer Scheinwerfer und weißer Reflektor vorne, rote Schlussleuchte mit Rückstrahler hinten (optional mit integrierter Standlichtfunktion), Dynamo, rutschfeste Pedale mit je zwei Pedalreflektoren, vier Speichenreflektoren (so genannte „Katzenaugen“) oder retroreflektierende weiße Streifen an den Rädern und eine helltönende Klingel.

Auch die Fahrer motorisierter Fahrzeuge, insbesondere PKW- und LKW-Lenker hält die Polizei dazu an, vorsichtig, vorausschauend und defensiv zu fahren – Radfahrer werden gerade beim Abbiegen häufig übersehen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist deshalb Voraussetzung, um Unfälle zu vermeiden.

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