Das Westend ist seit Februar dieses Jahres Parklizenzgebiet. Die Leute im Viertel haben dieses Parken mit „Wapperl“ gut angenommen. Jetzt finden sie in der Nähe ihrer Wohnung mühelos einen Stellplatz für ihr Auto. Und trotzdem gehen beim Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe (BA 8) seitdem dazu Fragen über Fragen ein. Mehrere Bürger haben beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) Sondergenehmigungen beantragt und sich, wenn das abgelehnt worden ist, auf Anraten des KVR an das Lokalparlament gewendet. Andere störten sich am „fragwürdigen Parkverhalten“ in den Lizenzgebieten Westend, Schwanthalerhöhe, Ridlerstraße und Theresienhöhe. Sie kritisierten die Verkehrsüberwachung. Es werde nur „sehr schlecht“ kontrolliert. Bei der jüngsten Sitzung des BA beantworteten Martin Mayer, Sachgebietsleiter für die Verkehrsüberwachung beim Kreisverwaltungsreferat und sein Kollege Werner Neumeyer die Fragen von Bürgern, die im Zusammenhang mit dem Lizenzparken aufgeworfen worden waren und versuchten, auftauchende Probleme auszuräumen.
„Wir bekommen immer wieder Anträge auf Sondergenehmigungen, aber die Beweise für die Notwendigkeit fehlen oft“, begründet Mayer ablehnende Bescheide. Solch ein Antrag habe nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn er mit Dokumenten entsprechend dargelegt werde. Wird er abgelehnt, stehe es dem Antragsteller frei, Widerspruch einzulegen oder vor Gericht zu gehen. Auf die Frage von Daniel Günthör, Sprecher der Grünen, wie es mit der Aussicht auf Erfolg bei einer solchen Klage aussehe, meinte der KVR-Mitarbeiter: „Der Kläger muss Beweismittel auf den Tisch legen und begründen, warum er eine Lizenz braucht.“ Das Gericht entscheide je nachdem, wie überzeugend das geschehe.
Weil bei der vorhergehenden Sitzung des BA zwei Lehrerinnen der Grundschule an der Bergmannstraße, die nicht im Parklizenzgebiet wohnen, beim BA wegen eines Parkausweises vorgesprochen hatten, ging Mayer auf grundsätzliche Probleme von Lehrerparkplätzen ein. Eine Lehrerin hatte einen Parkausweis beantragt, weil sie sonst die Pflege der behinderten Tochter mit ihrer Berufstätigkeit nicht vereinbaren hätte können. Die andere trug vor, sie sei darauf angewiesen in der Nähe der Schule zu parken, weil sie aufgrund einer Erkrankung die Unterrichtsmaterialien nicht weit tragen könne. Der KVR-Sachgebietsleiter erklärte dazu: „Schulen bekommen grundsätzlich zwei Parklizenzen.“ Die würden ohne Kennzeichen ausgestellt, so dass sie an Lehrer weitergegeben werden können. Lehrer seien „nicht antragsberechtigt”. Deshalb würden Anträge von ihnen abgelehnt: „Sie müssen sich an die Schule wenden.“ Nur bei sehr schwerwiegenden Gründen, die ebenfalls belegt werden müssten, bestehe die Möglichkeit, eine Parklizenz zu bekommen. Mayer: „Alles andere würde das System unterhöhlen.“
Der Vorsitzende des Bezirksausschusses 8, Ludwig Wörner, stellte klar: „Der BA stellt keine Ausweise aus.“ Er wandte sich auf diese Weise gegen die Praxis von KVR-Mitarbeitern, die Bürger, die mit ihrem Parklizenz-Antrag beim KVR abgeblitzt waren, an den BA verwiesen hatten. Wörner: „Es kann nicht sein, dass man den Leuten sagt, geht zum BA, der macht das.“ Eine vernünftige Rechtsauskunft müsse ausreichen.
„Nachdem in unserem Viertel stets Parkplatzmangel herrschte, war es seit dem 16. Februar sehr einfach und angenehm, als Anwohner einen Parkplatz zu bekommen“, teilte ein Bürger aus dem Llizenzgebiet Westend dem BA mit. Anders als auf der Schwanthalerhöhe, werde das korrekte Parken im Westend jedoch nicht kontrolliert, kritisierte er. „Nicht-Anwohner“ nutzten das bereits aus und parkten im Lizenzbereich ohne Ausweis oder Ticket. Er will wissen: „Wie wird das zur Oktoberfestzeit werden?“ Martin Mayer verteidigte die Praxis, beim Einführen des Parkraummanagements in der ersten Zeit nur bei schwerwiegenden Verstößen einzuschreiten. Das habe sich bewährt: „Alles andere bringt nichts. Außer Ärger!“ Die Anwohner, die es bislang versäumt hätten, sich um eine Lizenz zu kümmern, sollten Gelegenheit bekommen, das nachzuholen. Auch habe das KVR jetzt noch damit zu tun, die vielen Anträge zu bearbeiten. Neu war den Lokalpolitikern, dass Autofahrer, die vor Grundstücks-Ein- und Ausfahrten parken, nicht verwarnt werden, wenn sie niemanden beeinträchtigen. „Wir schätzen den Nutzen für den Bürger höher ein als die Verwarnung“, so Mayer. So sei es, bestätigte Rudolf Stadler von der Polizeiinspektion Westend: „Ein- und Ausfahrten zählen zum Grundstück, deshalb kann Falschparken an diesen Stellen nicht geahndet werden.“