Dort, wo Radwege mit dem runden blauen Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, gilt eine Benutzungspflicht. Radfahrer müssen dann diese Radwege benutzen und dürfen nicht auf der Fahrbahn fahren.
Doch nicht alle Radwege in unserer Stadt sind so gebaut und in einem so guten Zustand, dass sie für Radfahrer geeignet sind. Längst sind viele Radler mit E-Bikes oder Lastenrädern unterwegs - die fahrbahn ist für die schnellen und großen Fahrzeuge oft besser geeignet als schmale Radwege.
Die Frage, ob Radler die vorhandenen Radwege benutzen müssen oder nicht, stellt sich daher immer wieder. Über die Kistlerhofstraße diskutierte der Bezirksausschuss im Münchner Süden (BA 19) vor ziemlich genau einem Jahr seine Antwort: Die Grünen schlugen damals für die ganze Kistlerhofstraße die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht vor, da der Radweg nicht normgerecht angelegt sei. Für Lastenräder etwa sei er zu schmal. Ludwig Weidinger (CSU) machte den Gegenvorschlag, die Radwegbenutzungspflicht überall beizubehalten. Die Radwege entsprechen zwar nicht überall der Norm, seien aber weitgehend einheitlich angelegt. Sie seien gut zu benutzen, während auf der Kistlerhofstraße viel Schwerlastverkehr unterwegs sei.
Der Bezirksausschuss entschied damals mit Mehrheit, die Radwegbenutzungspflicht in der Kistlerhofstraße nicht aufzuheben. Die Polizei teilte diese Bewertung: Radeln auf der Fahrbahn statt auf dem Radweg würde hier die Verkehrssicherheit verschlechtern, so ihre Einschätzung.
Über diese Befürchtungen hat das städt. Mobilitätsreferat hinweggesehen und jetzt anders entscheiden: Die Radwegbenutzungspflicht in der Kistlerhofstraße wurde zwischen Hofmannstraße (bei der Chinesischen Botschaft) und Meglingerstraße bzw. Constanze-Hallgarten-Straße aufgehoben. Die neue Regelung betrifft sechs Siebtel des ganzen Straßenzugs. Lediglich das 250 Meter kurze „Schlusstück” vor der Drygalski-Allee (beim „KARE-Kraftwerk”) bleibt, wie es war.
Sämtliche damit verbundene Verkehrszeichen wurden entfernt. Die in diesem Bereich vorhandenen Signalanlagen wurden der neuen Verkehrsführung angepasst. Die Anordnung wird zunächst probeweise für ein Jahr getroffen, teilte die Behörde dem Bürgergremium mit.