Im Rathaus Starnberg und den städtischen Einrichtungen gibt es seit Anfang der Woche keine Zugangsbeschränkungen mehr. Die 3G-Regelung ist entfallen. Das Gleiche gilt für das Seebad Starnberg und das Museum Starnberger See.
Für die Kindertageseinrichtungen besteht jedoch weiterhin eine Testpflicht. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben auch weiterhin empfohlen. Daher gilt für Besucher im Starnberger Rathaus und in
allen städtischen Einrichtungen weiter eine FFP2-Maskenpflicht und die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 Metern.
Für persönliche Erledigungen im Rathaus ist nach wie vor eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch montags bis freitags von 7.30 bis 12 Uhr sowie zusätzlich dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr erreichbar. Bürgerinnen und Bürger können zahlreiche Behördengänge auch online erledigen. Mehr dazu unter
www.starnberg.de/ „Was erledige ich wo”/ „BayernPortal”.
Hintergrund der neuen Regelungen sind das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz und die seit Sonntag geltende 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Grundsätzlich sind nun nur noch sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ gegen das Coronavirus vorgesehen.