Das Selbsthilfezentrum München (SHZ) ist für zahlreiche Gruppen und Initiativen im Bereich Gesundheit, aber auch Soziales ein wichtiger Ansprechpartner und die hier entstanden Selbsthilfegruppen für viele ein wichtiger Anker. Nach wie vor gilt für das SHZ laut Infektionsschutzgesetz die 2G-Regel (geimpft und genesen). Daran ändert auch die jüngst in Kraft getretene neuste Verordnung nichts. „In den aktuellen Verordnungen werden Treffen von Selbsthilfegruppen mit „privaten Treffen“ gleichgesetzt“, erklärt das SHZ unter Leitung von Klaus Grothe-Bortlik. „Anders als Fortbildungen oder Gruppen, die von therapeutischen oder medizinischen Fachkräften angeleitet sind, können seit Ende Dezember ausschließlich geimpfte oder genesene Personen an den Gruppentreffen teilnehmen.“ An dieser Regelung übt das SHZ Kritik und fordert die Rückkehr zur 3G-Regelung, so dass auch getestete Personen wieder Zugang zu ihren Selbsthilfegruppen haben.
Durch die 2G-Regelung werde Selbsthilfegruppen aufgrund ihrer Organisationsform – nämlich die der Selbstorganisation – „die Relevanz faktisch aberkannt“, betont das SHZ. „Aus Sicht der Selbsthilfeunterstützung ist diese Unterscheidung weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt.“ Die Mitarbeitenden in Selbsthilfekontaktstellen erhielten immer wieder die Rückmeldung, dass sich Gruppen nicht mehr treffen, Einzelne ausschließen müssen oder sich sogar aufgrund der aktuellen Regelung (2G) wegen Konflikten oder Frustration auflösten. „Gerade in der aktuellen Situation hoher psychosozialer Herausforderungen für benachteiligte, chronisch kranke und sozial schwache gesellschaftliche Gruppen können wir dieser Entwicklung nicht zuschauen“, erklärt das Zentrum in einer öffentlichen Stellungnahme. Während Menschen zum Friseur, zur Fortbildung und ins Fitnessstudio mit der 3G-Regel zugelassen sind, würden sie gleichzeitig von dem gesundheitlich bzw. psychosozial oftmals unverzichtbaren, spezifischen präventiven oder salutogenetischen Angebot der Selbsthilfe ausgeschlossen. „Wenn die Selbsthilfe als vierte Säule des Gesundheitssystems ernst genommen wird, muss sie auch für alle Menschen entsprechend den anderen Angeboten des Gesundheitssystems niedrigschwellig und bedingungslos zugänglich sein.“
Verschiedene Kontaktstellen der Selbsthilfe in Bayern unterzeichneten die Stellungnahme und hoffen nun darauf, dass für die Teilnahem an Selbsthilfegruppen künftig 3G gelten kann.